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Förderung von Kleinstprojekten

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Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat die Botschaft die Möglichkeit, so genannte Kleinstprojekte zu fördern. Der Auswahlprozess für das Jahr 2023 ist abgeschlossen. Über die Bewerbungsfrist für die nächste Förderrunde informieren wir zu gegebener Zeit hier auf unserer Website

Deutsche und kamerunische Flaggen als Wellenband miteinander verbunden
Logo der deutsch-kamerunischen Zusammenarbeit© Deutsche Botschaft Jaunde

Diese Art von schneller und unmittelbar sichtbarer Hilfe wird in der Bevölkerung allgemein sehr geschätzt und erfreut sich eines großen Bekanntheitsgrades.

Die Maßnahmen sollen den Grundbedürfnissen der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten direkt Rechnung tragen. Ein besonderes Augenmerk legt die Botschaft auf eine geschlechterpolitische Wirkung der Maßnahmen, d.h. auf Projekte, die der tatsächlichen Verbesserung der Lebenssituation der Frauen und Mädchen vor Ort dienen. Wegen der großen Nachfrage ist die Unterstützung in Kamerun und der Zentralafrikanischen Republik auf 10.000 Euro (6.559.570 FCFA) pro Projekt begrenzt.

Mögliche Themen für Kleinstprojekte (nicht abschließend)

  • Rehabilitierung und Erweiterung von lokaler Infrastruktur (Schulen, Gesundheitszentren kommunaler Gebäude und andere soziale Institutionen)
  • Wasserversorgung, Sanitäranlagen, Energieversorgung
  • Ausstattung von Gesundheitszentren
  • Verbesserung von Einkommen und Ernährungssicherung (besonders im Bereich Landwirtschaft)
  • Informations- Ausbildungs- und Trainingsmaterialien
  • Umwelt- und Naturschutz auf lokaler Ebene
  • Pandemieprävention, Stärkung von Gesundheitsmaßnahmen

Nicht finanziert werden können:

  • Einzelpersonen oder bereits privilegierten Gruppen.
  • Ausgaben wie Arbeitsstunden, Transport/Kraftstoffe, Gehälter, Beratungskosten, Overheads, Schadensmöglichkeiten.
  • Kosten für Konsumgüter wie Tierfutter, Medizin, Stoffe etc.
  • Fahrzeuge, Computer, Elektrifizierung, Wohltätigkeitsveranstaltungen, Workshops oder Konferenzen, die ausschließlich Individuen oder privaten Gruppeninteressen zu Gute kommen.

Grundvoraussetzungen

  • Das Projekt darf zum Zeitpunkt einer möglichen Zusage noch nicht begonnen worden sein.
  • Das maximale Fördervolumen beträgt 10.000 Euro. Ein zusätzliches Engagement der Antragssteller/Begünstigten für die erfolgreiche Umsetzung z.B. in Form von Arbeitsstunden ist vorzusehen.
  • Der Antrag wird von Vereinen, NROs, Kooperativen, lokalen Initiativen oder Autoritäten etc. mit Sitz in Kamerun oder der Zentralafrikanischen Republik gestellt.
  • Das Projekt ist greifbar (Infrastruktur, Ausrüstung etc.) und nachhaltig.
  • Das Projekt wird innerhalb des Jahres abgeschlossen (Ende des Finanzjahres, also am 31. Dezember). Mittel können nicht weitergegeben oder ins folgende Jahr übertragen werden.
  • Das Projekt kann nicht von lokalen Organisationen finanziert werden.
  • Der Zuschuss aus dem Kleinstprojektefonds ist eine einmalige Unterstützung. Projekte, die nicht mithilfe dieser Unterstützung abgeschlossen werden können, oder Projekte, die eine andauernde finanzielle Unterstützung benötigen, entsprechen nicht den Förderrichtlinien.
  • Bewerbungsfrist ist der 31. März eines jeden Jahres.

Um sich zu bewerben füllen Sie bitte den Antrag (Formular am Ende der Seite) sehr sorgfältig aus und reichen diesen gemeinsam mit folgenden Informationen / Dokumenten ein:

  • Beglaubigte Kopie der Registrierung ausgestellt durch das zuständige Ministerium gemäß Dekret 92/455/PM vom 23. November 1992, ausgestellt vor maximal 2 Jahren vor dem Antrag
  • Informationen zu einer weiteren Person, die für die Umsetzung und Abrechnung des Projektes zuständig und unabhängig vom Antragsteller ist.
  • Angabe zum Ort des Projektes (z.B. durch eine Karte)
  • Einen Finanzplan sowie mindestens drei Vergleichsangebote für benötigtes Material
  • Für den Bau von Gebäuden, bitte einen Bauplan beifügen
  • Für Projekte zur Einkommensgenerierung, bitte eine Kosten-Nutzenrechnung beifügen

Bitte beachten Sie alle Informationen bei der Formulierung Ihres Antrags.

Alle eingereichten Anträge werden von uns sorgfältig im Lichte der Ziele und Regularien des Kleinstprojektefonds überprüft. Die ausgewählten Antragsteller werden von uns per E-Mail benachrichtigt.

Hier finden Sie alle wichtigen Downloads:

Antragsformular Kleinstprojekte (FRA)

Antragsformular Kleinstprojekte (ENG)

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