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Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise: Reisewarnung

Stand - 21.11.2024
(Unverändert gültig seit: 12.09.2024)

Letzte Änderungen:
Gesundheit – Aktuelles
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.

Kampfhandlungen

Die Sicherheitslage ist im gesamten Land volatil. Es kommt landesweit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Todesopfern. Die Anzahl an Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, auch auf größeren Verbindungsstraßen, nimmt zu. Mehr als eine Million Bewohner des Landes sind auf der Flucht. Landesweit und auch in der Hauptstadt Bangui können jederzeit wieder Kämpfe ausbrechen.

Es kommt verstärkt zu teils unvorhersehbaren Verhaftungen durch Sicherheitskräfte, bei denen keine Rechtsmittel zugelassen sind. Dies betrifft auch Personen, die nicht in der Zentralafrikanischen Republik leben, keine dortige Staatsangehörigkeit haben und sich nur kurzfristig im Land aufhalten.

Einschränkungen des inländischen und internationalen Luftverkehrs bis hin zur Schließung des internationalen Flughafens Bangui-M´Poko sind jederzeit möglich.

Mit Ausnahme der Präfektur Bangui herrscht im gesamten Staatsgebiet eine Ausgangssperre von 0 bis 5 Uhr, die kurzfristig ausgeweitet werden kann.

Die wichtigste Zufahrtsstraße von Douala (Kamerun) nach Bangui wird immer wieder durch bewaffnete Gruppen blockiert, weshalb der Warennachschub unterbrochen ist. Preise auch für Nahrungsmittel steigen, es gibt Warenengpässe. Treibstoff ist nicht durchgängig erhältlich. Auch Konvois der Hilfsorganisationen werden hierdurch beeinträchtigt. Krankenhäuser haben keine Notstromversorgung.

  • Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten, beschränken Sie Ihren Bewegungsradius auf Bangui und auf das absolute Minimum und bleiben Sie in gesicherten Unterkünften.
  • Verlassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr die Unterkunft. Bei Ausfahrten in den Abendstunden ist ein Begleitschutz notwendig. Gehen Sie insbesondere bei Kampfhandlungen nicht auf die Straße.
  • Beachten Sie die Vorgaben der Ausgangssperre.
  • Halten Sie sich über lokales Radio informiert, wenn Internet- und Telefonverbindungen nicht funktionieren.
  • Denken Sie an Vorratshaltung von Nahrung und Trinkwasser, halten Sie Mobiltelefone und andere Kommunikationsmittel einsatzbereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie bei Ihrem Auftreten und Äußerungen in der Öffentlichkeit besonders vorsichtig. Die Regierung verfolgt die von ihr wahrgenommene Unterstützung von Rebellengruppen nachdrücklich.
  • In der Zentralafrikanischen Republik gibt es keine Deutsche Botschaft, konsularische Hilfe kann vor Ort nicht geleistet werden, sondern erfolgt soweit möglich über die Deutsche Botschaft Jaunde.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.

Terrorismus

Terroristische Anschläge können im ganzen Land vorkommen, Ressourcen, besonders der Zugang zu Waffen, sind vorhanden. Es kommt weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppen und den Sicherheitskräften, auch in der Hauptstadtregion und entlang der wichtigen Straßenverbindungen in die Nachbarstaaten. Die Zahl von Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen nimmt zu. Die bewaffneten Gruppen sind immer wieder in Bewegung, eine Vorhersage, wo es zu Kämpfen zwischen Bewaffneten oder zu Anschlägen auf Zivilisten kommen kann, ist nicht möglich. Es kommt oftmals auch zu Übergriffen auf internationale (Hilfs-)Organisationen.

  • Besuchen Sie keine, insbesondere belebten, Orte. Seien Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen wachsam und bleiben Sie stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Es gibt im gesamten Land andauernd sehr hohe Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen. Das Konfliktgeschehen ist stark dynamisch und weite Teile des Landes stehen nicht unter staatlicher Kontrolle. Militärische Auseinandersetzungen sind jederzeit möglich, auch in der Hauptstadt. Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe, auch gegen Zivilisten und durch Sicherheitskräfte. Es kann landesweit zu Protesten und Demonstrationen und in deren Folge zu gewaltsamen Ausschreitungen sowie Verkehrsbehinderungen kommen. Staatliche Autoritäten reagieren harsch und teils unberechenbar sowohl auf jegliche vermeintliche Unterstützung bewaffneter Gruppen als auch auf fehlerhafte Anmeldungen und Dokumente und vermeintlich fehlende Genehmigungen. Es gilt eine Ausgangssperre (siehe Aktuelles).

  • Sollten Sie sich trotz Reisewarnung vor Ort aufhalten müssen, seien Sie besonders vorsichtig, meiden Sie die Nähe zu Kampfhandlungen, bleiben Sie in Gebäuden.
  • Vermeiden Sie in jedem Fall Handlungen, die als Unterstützung bewaffneter Gruppen, ausgelegt werden können und führen Sie Ihren Reisepass bzw. notwendige Unterlagen mit sich.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und beachten Sie die Ausgangssperre.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Im gesamten Land besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität in Form von Entführungen, Plünderungen und Straßenüberfällen sowie von militärischen Handlungen und Schießereien zu werden. Mehr als eine Million Bewohner sind auf der Flucht, teilweise mischen sich bewaffnete Rebellenkämpfer unter die Flüchtlinge.

Auch in der Hauptstadt Bangui besteht die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität wie Entführungen, Plünderungen, Einbrüchen und Überfällen zu werden.

Das bewaffnete Banditentum, insbesondere in der Hauptstadt nimmt vor allem in den Nacht- und Abendstunden zu. Überfälle auf Privathäuser sind an der Tagesordnung. Private Sicherheitsdienste, die beauftragt werden können, bieten lediglich eingeschränkten Schutz.

  • Halten Sie sich nicht außerhalb des unmittelbaren Stadtzentrums von Bangui auf und meiden Sie möglichst den Besuch von Märkten.
  • Verlassen Sie bei Dunkelheit nicht die Wohnung und beachten Sie die Ausgangssperre.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie, wenn vor Ort möglich, bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in Menschenmengen auf Flughäfen, Märkten und auf belebten Straßen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima, im Norden Savannen- und im äußersten Nordosten Sahel-Klima.

Während der Regenzeit, von Mai bis Oktober bzw. im Norden von Juni bis September, kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Straßen und Wege, aber auch Fundamente und das gesamte Erdreich, können dabei aufweichen und Wasserläufe rasch anschwellen, auch in städtischen Gebieten.

Die Trockenzeit dauert von Dezember bis April, insbesondere zwischen Februar und Mai kann es zu großer Hitze im Norden kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden
  • Hören Sie auf Hinweise von Einheimischen bezüglich Verhaltensweisen in Waldgebieten und an Wasserläufen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Bangui gibt es keine deutsche Botschaft. Das Verbindungsbüro der deutschen Botschaft Jaunde in Bangui ist erreichbar unter Tel.: +236 21 61 73 33, Mobil: +236 75 50 12 55 oder +236 75 50 12 69, E-Mail: bdb_acc_bg@yahoo.fr.
Die zuständige berufskonsularische Vertretung für die Zentralafrikanische Republik ist die deutsche Botschaft in Jaunde, Kamerun.
Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich in Notfällen an die französische Botschaft in Bangui wenden (Tel. +236 21 61 30 00, Mobil: +236 75 04 15 26 oder +236 70 02 86 95).

Die Zentralafrikanische Republik hat keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die zentralafrikanische Botschaft in Paris.

Infrastruktur/Verkehr

Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik inklusive der Hauptstadt mit erheblichen Risiken verbunden.

Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und verfügt über so gut wie keine Infrastruktur. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Die Sicherheits- und Versorgungslage sind sehr schlecht. Das Land ist sehr auf internationale Hilfe angewiesen.

In der Hauptstadt Bangui gibt es nur eine begrenzte Auswahl an angemessenen Übernachtungsmöglichkeiten. Langanhaltende Ausfälle von Strom- und Wasserversorgung sind an der Tagesordnung. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren sind aufgrund der Armut, der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur sehr beschränkt. Einzig Missionsstationen und Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder Médecins Sans Frontières (Ärzte ohne Grenzen), die im Vorfeld informiert werden müssen, bieten einfache Unterkunft.

  • Berücksichtigen Sie die eingeschränkten Möglichkeiten im Rahmen eines dringend erforderlichen Sicherheitskonzepts bei unvermeidbaren Reisen.

Der Flughafen von Bangui kann aus Sicherheitsgründen kurzfristig für den zivilen Flugverkehr geschlossen werden.

Am wichtigsten Grenzübergang in die Republik Kamerun, bei Garoua-Boulaï, kann es zu Blockaden kommen. Die als Hauptverkehrsachse geltende Strecke Garoua - Boulaï – Bangui ist nur im Konvoi, gegen Bezahlung mit einer Begleitung durch die VN/MINUSCA oder die zentralafrikanische Armee, mit dennoch hohem Risiko befahrbar. Es kommt zunehmend zu Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen.

Der sogenannte Pantherhügel (la Colline aux Panthères) in Bangui ist militärisches Sperrgebiet und darf nicht ohne Genehmigung betreten werden.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 XAF (ca. 1.000 EUR) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.

Rechtliche Besonderheiten

Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, der Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten.

Der Besitz von Drogen und deren Konsum ist verboten.

Eine Einreise ohne Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist; danach kommt es zur Abschiebung. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden. Nach Ablauf der Einreisegenehmigung bzw. des Visums, ohne eine rechtzeitige Verlängerung, wird in der Regel eine Strafe von 500.000 XAF (ca. 800 EUR) verhängt.

Die Verkehrsvorschriften sollten strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und des Führerscheins drohen. Ein ausländischer Führerschein muss, bei einem Aufenthalt von über sechs Monaten, in einen nationalen Führerschein des Gastlandes umgetauscht werden.

Das Tragen von Uniformen insbesondere Tarnkleidung (Camouflage) ist in der Zentralafrikanischen Republik verboten, Mitglieder der Streitkräfte sind davon ausgenommen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (XAF). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, auch gibt es kaum Geldautomaten für internationale Debit- (Girocard) oder Kreditkarten. Die Mitnahme von Bargeld in EUR wird empfohlen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visaerteilung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der für Deutschland zuständigen zentralafrikanischen Botschaft in Paris beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährung können unbeschränkt eingeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 25.000 XAF deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden. Eine Genehmigung für die Einfuhr kann vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen o.a.) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.

Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.

Heimtiere

Die Einfuhr von Heimtieren ist nur über den internationalen Flughafen von Bangui M’Poko möglich. Die Einfuhrbestimmungen verlangen nicht zwingend, dass das Tier mit einem Mikrochip versehen wurde, dies wird jedoch zur Identifikation empfohlen. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen eine Tollwutimpfung, die mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgen muss, sie darf jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Für alle Tiere muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis in französischer Sprache mitgeführt werden, nachdem das Tier keine Anzeichen von Erkrankungen aufweist und bei Hunden, Katzen und Frettchen aus einem tollwutfreien Bezirk stammt.

Gesundheit

Aktuelles

Seit dem Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier.

Aus mehreren Gesundheitsregionen des Landes wurden bestätigte Fälle des Mpox-Virus der Klade Ia gemeldet.

Bei der Einreise in betroffene Länder ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie z.B. dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.

Impfschutz

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem Alter von neun Monaten bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio, Tollwut und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein hohes Infektionsrisiko im ganzen Land, inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Sexuell übertragene Krankheiten

Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4%, in Risikogruppen wesentlich höher.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist endemisch, Ausbrüche werden immer wieder beobachtet.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Die afrikanische Schlafkrankheit ist endemisch, insbesondere im Norden der Zentralafrikanischen Republik. Jährlich werden mehrere hundert Fälle diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen.
Die afrikanische Schlafkrankheit kann durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken, die insgesamt einen etwas besseren Standard bieten, allerdings ebenfalls mit Versorgungsproblemen kämpfen; die Gesundheitsstation der französischen Botschaft kann eventuell eine Notversorgung durchführen. Die staatlichen Krankenhäuser sind fast nicht funktionsfähig. Französische Medikamente sind begrenzt in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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