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Foto eines Stempels © colourbox

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Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.

Es gibt in Kamerun, Gabun, Sao Tomé und Príncipe, Äquatorialguinea, der Zentralafrikanischen Republik sowie im Tschad keine beeidigten Übersetzer:innen.

In der öffentlichen und kostenlosen Datenbank finden Sie in Deutschland zugelassene Übersetzer:innen, die die Anfertigung einer amtlich anerkannten und beglaubigten Übersetzung durchführen können. Selektieren Sie hierfür „Übersetzer/in“. Bei Bedarf können Sie nach Bundesland, Stadt oder benötigte Sprache Ihre Suche entsprechend eingrenzen.

Bitte beachten Sie, dass die Webseite nur auf Deutsch und Englisch zur Verfügung steht und die Botschaft nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich ist.

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