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Konsularischer Service

01.02.2024 - Artikel

Angebotene konsularische Dienstleistungen

Bitte beachten Sie, dass derzeit ausschließlich die folgenden konsularischen Dienstleistungen angeboten werden:

  • Nothilfe für deutsche Staatsangehörige,
  • Anzeige eines Todesfalls deutscher Staatsangehöriger,
  • Bescheinigung zur Schließung von Sperrkonten (studentische Antragsteller/-innen),
  • Grenzübertrittsbescheinigungen,
  • Sozialversicherungsangelegenheiten sowie
  • nicht aufschiebbare Beglaubigungen (nur nach vorheriger Anfrage).

Registrierungen im Terminsystem der Botschaft zu anderen Zwecken werden umgehend storniert.



Weitere Informationen

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der/die Konsularbeamt*in, dass Sie Ihre Unterschrift persönlich unter einem Dokument geleistet oder anerkannt haben.

Bitte bringen Sie zum Termin das Dokument und einen Personalausweis oder Reisepass mit.

Kopiebeglaubigungen deutscher Urkunden sind möglich. Bei Vorsprache ist die Originalurkunde, deren Kopie Sie beglaubigen lassen möchten, vorzulegen. Kopiebeglaubigungen werden nur in einem angemessenen Umfang durchgeführt.

Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren in Höhe von 15.000 FCFA pro Kopie können ausschließlich in bar beglichen werden.

Für eine Beglaubigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesem Link.

Kopiebeglaubigungen ausländischer (auch kamerunischer) Urkunden sind in der Deutschen Botschaft regelmäßig nicht möglich. Kamerunische Urkunden können aufgrund des unzuverlässigen Urkundenwesens nicht ohne Weiteres anerkannt werden. Das Legalisationsverfahren ist ausgesetzt.

Die Beglaubigung der Fotokopie einer ausländischen Urkunde stellt zwar keine Echtheitsbestätigung dieser Urkunde dar, wird aber vom Endempfänger dennoch häufig als eine solche aufgefasst. Die Deutsche Botschaft kann daher zur Vermeidung eines falschen Rechtsscheins regelmäßig keine Kopien kamerunischer Urkunden beglaubigen.

Die Botschaft erstellt oder bestätigt auch bestimmte Bescheinigungen, wie z.B.

  • jährliche Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke (gebührenfrei).
  • Grenzübertrittsbescheinigungen
  • Für eine Bescheinigung zur Schließung von Sperrkonten für Studenten kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular Betreff „Schließung Sperrkonto“. Fügen Sie Ihrer Nachrichte bitte folgende Unterlagen als Scan bei:

    • Ihren Reisepass

    • Ihre Sperrbestätigung

Für eine Bescheinigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesen Link.


Bei einer Beurkundung bereitet der/die Konsularbeamt*in das gewünschte Dokument vor, belehrt Sie beim Termin über die Rechtsfolgen und verliest das Dokument, das Sie anschließend genehmigen und unterzeichnen. Nicht jede gewünschte Beurkundung kann in der Botschaft vorgenommen werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei einem Beurkundungswunsch über unser Kontaktformular. Eine Terminvereinbarung über das Termintool ist nicht notwendig, der Termin wird telefonisch oder per Mail mit Ihnen abgesprochen.

Für eine Bescheinigung zur Schließung von Sperrkonten kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular Betreff „Schließung Sperrkonto“. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen als Scan bei:

  • Reisepass
  • Sperrbestätigung

Wichtig! Sollten Sie bei einem abgelehnten Visum eine Remonstration eingelegt haben, müssen Sie diese zunächst ebenfalls ausdrücklich gegenüber der Botschaft widerrufen. Solange über die Remonstration noch nicht entschieden wurde, kann keine Freigabe des Sperrvermerks gegenüber der Bank erfolgen.

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