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Konsularischer Service

Artikel

Angebotene konsularische Dienstleistungen

Bitte beachten Sie, dass derzeit ausschließlich die folgenden konsularischen Dienstleistungen angeboten werden:

  • Nothilfe für deutsche Staatsangehörige,
  • Anzeige eines Todesfalls deutscher Staatsangehöriger,
  • Kopiebeglaubigungen von deutschen Urkunden,
  • Unterschriftsbeglaubigungen,
  • Grenzübertrittsbescheinigungen,
  • Sozialversicherungsangelegenheiten,
  • Sperrkontoschließungen/-freigaben sowie
  • nicht aufschiebbare Beglaubigungen (nur nach vorheriger Anfrage).

Registrierungen im Terminsystem der Botschaft zu anderen Zwecken werden umgehend storniert.

Weitere Informationen

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte / die Konsularbeamtin, dass Sie Ihre Unterschrift persönlich unter einem Dokument geleistet oder anerkannt haben.

Bitte bringen Sie zum Termin das Dokument und einen Personalausweis oder Reisepass mit.

Kopiebeglaubigungen sind nur von deutschen Urkunden möglich. Bei Vorsprache ist die Originalurkunde und die entsprechende Kopie vorzulegen. Kopiebeglaubigungen werden nur in einem angemessenen Umfang durchgeführt.

Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren in Höhe von 17.000 FCFA pro Kopie bzw. 39.500 FCFA pro Beglaubigung einer Unterschrift können ausschließlich in bar beglichen werden.

Für eine Beglaubigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesem Link.

Kopiebeglaubigungen ausländischer (auch kamerunischer) Urkunden sind in der Deutschen Botschaft regelmäßig nicht möglich. Kamerunische Urkunden können aufgrund des unzuverlässigen Urkundenwesens nicht ohne Weiteres anerkannt werden. Das Legalisationsverfahren ist ausgesetzt.

Die Beglaubigung der Fotokopie einer ausländischen Urkunde stellt zwar keine Echtheitsbestätigung dieser Urkunde dar, wird aber vom Endempfänger dennoch häufig als eine solche aufgefasst. Die Deutsche Botschaft kann daher zur Vermeidung eines falschen Rechtsscheins regelmäßig keine Kopien ausländischer Urkunden beglaubigen.

Die Botschaft erstellt oder bestätigt auch bestimmte Bescheinigungen, wie z.B.

  • jährliche Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke oder
  • Grenzübertrittsbescheinigungen

Für eine Bescheinigung registrieren Sie sich bitte unter diesem Link.

Für andere Bescheinigungen kontaktieren Sie bitte vor Registrierung die deutsche Botschaft. Möglicherweise sind noch Einzelfragen abzuklären.

Bei einer Beurkundung bereitet der/die Konsularbeamt*in das gewünschte Dokument vor, belehrt Sie beim Termin über die Rechtsfolgen und verliest das Dokument, das Sie anschließend genehmigen und unterzeichnen. Nicht jede gewünschte Beurkundung kann in der Botschaft vorgenommen werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei einem Beurkundungswunsch über unser Kontaktformular. Eine Terminvereinbarung über das Termintool ist nicht notwendig, der Termin wird per Mail mit Ihnen abgesprochen. Möglicherweise werden Sie auch telefonisch kontaktiert um Rückfragen abzuklären.

Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft Sie niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren auffordern wird. Für jede Zahlung erhalten Sie eine offizielle Quittung.

Bitte beachten Sie, dass die deutsche Botschaft nicht für die Beantragung und Ausstellung von Führungszeugnissen verantwortlich ist.

Alle relevanten Informationen können Sie auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz (BfJ) nachlesen.

Bei der Beantragung muss jedoch Ihre Unterschrift durch eine deutsche Behörde beglaubigt werden. Sie können sich daher für einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung bei der deutschen Botschaft registrieren.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:

  • das ausgefüllte (aber noch nicht unterschriebene) Antragsformular,
  • Ihr Ausweisdokument sowie
  • die entsprechende Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung (39.500 XAF) passend und in bar

Für eine Bescheinigung zur Schließung von Sperrkonten kontaktieren Sie uns bitte über unsere E-Mail konsularservice@jaun.auswaertiges-amt.de oder über das Kontaktformular Betreff „Schließung Sperrkonto“.

Bitte fügen Sie unbedingt folgende Unterlagen als Scan bei:

  • Reisepass
  • Sperrbestätigung

Wichtig! Die Sperrkontofreigabe kann nicht erteilt werden sollten Sie auf der Warteliste im Auslandsportal stehen. Sie müssen zunächst Ihren Antrag dort löschen, ehe Sie die Botschaft kontaktieren. Sollten Sie bei einem abgelehnten Visum eine Remonstration eingelegt haben, müssen Sie diese zunächst ebenfalls ausdrücklich gegenüber der Botschaft widerrufen. Solange über die Remonstration noch nicht entschieden wurde, kann keine Freigabe des Sperrvermerks gegenüber der Bank erfolgen.

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