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Foto eines Stempels, © colourbox
Durch die Botschaft können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden.
Es gibt in Kamerun, Gabun, Sao Tomé und Príncipe, Äquatorialguinea, der Zentralafrikanischen Republik sowie im Tschad keine beeidigten Übersetzer.