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Konsularischer Service

01.02.2024 - Artikel

Angebotene konsularische Dienstleistungen

Bitte beachten Sie, dass derzeit ausschließlich die folgenden konsularischen Dienstleistungen angeboten werden:

  • Nothilfe für deutsche Staatsangehörige,
  • Anzeige eines Todesfalls deutscher Staatsangehöriger,
  • Bescheinigung zur Schließung von Sperrkonten (studentische Antragsteller/-innen),
  • Grenzübertrittsbescheinigungen,
  • Sozialversicherungsangelegenheiten sowie
  • nicht aufschiebbare Beglaubigungen (nur nach vorheriger Anfrage).

Registrierungen im Terminsystem der Botschaft zu anderen Zwecken werden umgehend storniert.



Weitere Informationen

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der/die Konsularbeamt*in, dass Sie Ihre Unterschrift persönlich unter einem Dokument geleistet oder anerkannt haben.

Bitte bringen Sie zum Termin das Dokument und einen Personalausweis oder Reisepass mit.

Kopiebeglaubigungen ausländischer Dokumente werden nur bei Nachweis der Anforderung einer deutschen Institution vorgenommen. Die Anforderung durch die deutsche Institution ist bei Vorsprache nachzuweisen. Bei Vorsprache ist die Originalurkunde, deren Kopie Sie beglaubigen lassen möchten, vorzulegen. Kopiebeglaubigungen werden nur in einem angemessenen Umfang durchgeführt.

Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren in Höhe von 15.000 FCFA pro Kopie können ausschließlich in bar beglichen werden.

Für eine Beglaubigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesem Link.

Die Botschaft erstellt oder bestätigt auch bestimmte Bescheinigungen, wie z.B.

  • jährliche Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke (gebührenfrei).
  • Grenzübertrittsbescheinigungen
  • Für eine Bescheinigung zur Schließung von Sperrkonten für Studenten kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular Betreff „Schließung Sperrkonto“. Fügen Sie Ihrer Nachrichte bitte folgende Unterlagen als Scan bei:

    • Ihren Reisepass

    • Ihre Sperrbestätigung

Für eine Bescheinigung buchen Sie Ihren Termin bitte unter diesen Link.


Bei einer Beurkundung bereitet der/die Konsularbeamt*in das gewünschte Dokument vor, belehrt Sie beim Termin über die Rechtsfolgen und verliest das Dokument, das Sie anschließend genehmigen und unterzeichnen. Nicht jede gewünschte Beurkundung kann in der Botschaft vorgenommen werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei einem Beurkundungswunsch über unser Kontaktformular. Eine Terminvereinbarung über das Termintool ist nicht notwendig, der Termin wird telefonisch oder per Mail mit Ihnen abgesprochen.

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