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Reisepässe

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

01.01.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Einen deutschen Reisepass können Sie nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen. Die Beantragung eines Personalausweises ist an der Botschaft Jaunde nicht möglich.

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Merkblätter (siehe unten) der Botschaft zum Passantrag gewissenhaft durch und bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum Antragstermin mit. Der Passantrag kann nur in deutscher Sprache gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik Geburtsanzeige und Namenserklärung.

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.

Termin zur Passbeantragung

Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen.

Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen. Zum Terminvergabesystem

Termine stehen ausschließlich Donnerstags zwischen 08.00h bis 11.30h zur Verfügung. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Vorzulegende Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.

Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus: Antragsformular für Volljährige, Antragsformular für Minderjährige, Antragsformular zur Wohnortänderung.

Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Reise- oder Kinderreisepasses finden sie hier: Checkliste Passantrag.

Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind, die Zustimmung beider Eltern notwendig ist. Die Zustimmung kann bei persönlicher Anwesenheit bei Antragstellung oder durch die Vorlage einer originalen beglaubigten „Zustimmungserklärung der Eltern“ erfolgen: Zustimmungserklärung der Eltern.

Gebühren

Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)
67.000 XAF
bei Unzuständigkeit
+ 46.000 XAF
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)
45.000 XAF
bei Unzuständigkeit
+ 25.000 XAF
Reisepass mit 48 Seiten

+ 15.000 XAF
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
46.000 XAF
Bei Unzuständigkeit
+ 17.000 XAF
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
35.000 XAF

Zzgl. eventuell anfallender Gebühren für die Urkundenüberprüfung bei Erstausstellung eines deutschen Reisepasses und/oder Kosten für die Beglaubigung bei Geburtsanzeigen und Namenserklärungen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.

In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Arbeitstage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10-20 Tage). Beim Expresspass kann sich die Ausstellung aufgrund des Postwegs evtl. verzögern.

In dem Fall, dass eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden, muss, verzögert sich die Bearbeitungszeit um voraussichtlich12 Monate.

Urkundenüberprüfung

Eine Urkundenüberprüfung muss nur durchgeführt werden, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig, biometrisch oder Kinderreisepass) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine kamerunische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige in Deutschland abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.

Passverlust

Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, befinden sich im Amtsbezirk der deutschen Botschaft in Jaunde und haben Ihren deutschen Reisepass verloren?

Hier informieren wir Sie zur weiteren Vorgehensweise:

  1. Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte.
  2. Sollte der Pass nicht mehr auffindbar sein, gehen Sie bitte zur Polizei und stellen dort eine Verlustanzeige.
  3. Bitte registrieren Sie sich in unserem Terminvergabesystem.
  4. Kontaktieren Sie die Botschaft mittels unserer üblichen Kontaktmöglichkeiten. Bitte geben Sie dabei insbesondere folgende Informationen an:
    1. Als E-Mailbetreff: Verlust des deutschen Reisepasses.
    2. Welche Unterlagen besitzen Sie noch (z. B. Kopie oder Foto des verlorenen Reisepasses, deutscher Personalausweis, ggf. Einbürgerungsurkunde, ggf. Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunde)? Bitte übersenden Sie diese auch vorab per E-Mail im Scan als PDF.
    3. Haben Sie bereits eine Verlustanzeige erstellt? Wenn ja, übersenden Sie diese bitte im Scan als PDF.
    4. Bitte geben Sie die Registrierungsnummer in unserem Terminvergabesystem an.
    5. Wenn es Gründe für eine besondere Dringlichkeit gibt, geben Sie diese bitte an.
    6. Wenn Sie für die Anfahrt zur Botschaft in Jaunde mehrere Tage benötigen würden, geben Sie dies bitte ebenso an.
    7. Bitte geben Sie an, wann Sie vorhaben, nach Deutschland zurückzukehren. Bitte beachten Sie, dass ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland maximal 30 Tage ab Antragstellung gültig ist.
  5. Bringen Sie beim Termin an der Passstelle in Papierform einen ausgefüllten Passantrag, die Ihnen vorliegenden Unterlagen auf der Checkliste, die polizeiliche Verlustmeldung sowie die in der Tabelle aufgelisteten Gebühren mit.

Wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, können Sie uns hierzu vorab kontaktieren.

Befinden Sie sich in einer akuten Notlage außerhalb der Öffnungszeiten? Dann finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zur Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen.


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