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Checkliste Passantrag - Erwachsene und verheiratete Minderjährige –

25.09.2024 - Artikel

Alle Unterlagen sind im Original und einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Ausländische, nicht englisch- oder französischsprachige Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.

Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige, Visum o.ä.) in der Botschaft eingereicht wurden.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (ohne Kopie)
  • Bisheriger Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Melde- bzw. Abmeldebescheinigung aus Deutschland Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich entsprechend.
  • Ein biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate. Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden.

Fallbezogen können noch folgende Unterlagen zusätzlich angefordert werden:

  • Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe
  • Bei Reisepassverlust: Personalausweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises, polizeiliche Verlustanzeige
  • Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.) und ggfs. Nachweise zum Nichterwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkund
  • Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)

Die Botschaft behält sich vor in Einzelfällen weitere Dokumente anzufordern.

Bei Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses wenden Sie sich vor Buchung eines Termins unbedingt vorab über unser Kontaktformular an die Botschaft.

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