Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/Qualifizierungsmaßnahmen
Der Bereich der Erwerbstätigkeit inkl. der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen umfasst verschiedene Rechtsgrundlagen. Weitergehende Informationen zur Einreise in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter den folgenden Links:
- Informationsseite des Auswärtigen Amt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 01.03.2020: Deutschland erweitert und vereinfacht den Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland: Make-it-in-Germany.
- Datenbank ANABIN der Kultusministerkonferenz zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Schul- und Studienabschlüsse: ANABIN.
- Das Portal des Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Anerkennung-in-Deutschland.
Antrag vorbereiten
Lesen Sie bitte die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch und beachten Sie die Hinweise!
- Nutzen Sie unbedingt unseren Visa-Navigator um zu prüfen, welche Visumkategorie auf Sie zutrifft.
- Organisieren Sie Ihren Antrag entsprechend der unten stehenden Checklisten und stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle Unterlagen vollständig zusammen haben.
- Prüfen Sie, ob Ihr persönlicher Vorsprachetermin bei VFS Global oder beim Konsulat stattfindet.
- Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte alle originalen Unterlagen mit. Sofern Sie Ihren Antrag im Auslandsportal gestellt haben, müssen Sie keine zusätzlichen Kopien mitbringen.
Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.
Checklisten
- Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visumantragsformular: Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Hochzeitsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Zwischen-/Defizitbescheid der zuständigen Stelle aus dem hervorgeht, dass für die Anerkennung bzw. Zulassung noch weitere Maßnahmen erforderlich sind.
- Nachweis der Qualifizierungsmaßnahme
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und ggf. Universitätszeugnisse.
- Qualifikationsnachweise – Sprachkenntnisse: Abhängig von der Art Ihrer Qualifizierung.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis. - Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
- Lebensunterhaltssicherungsnachweis: in der Regel müssen min. 1.091€ pro Monat verfügbar sein. Nachweisbar durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung. Sofern eine Erwerbstätigkeit parallel ausgeübt werden soll, informieren Sie bitte die Botschaft, da weitere Unterlagen erforderlich sind.
- Ggf. Unterschriebene Belehrung bzgl. der Sicherung der Altersvorsorge gem. § 18 II Nr. 5 AufenthG. Sofern Sie über 45 Jahre alt sind oder es zeitnah werden.
- Krankenversicherung: Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, für den gesamten Zeitraum bzw. min. ein Jahr.
Antrag vollständig?
Hier geht es zur Registrierung.
- Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visumantragsformular: automatisch im Auslandsportal.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Hochzeitsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Gleichwertigkeitsbescheid
- Arbeitsvertrag qualifizierte Beschäftigung (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
- Erklärung der Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (auszufüllen durch den Arbeitgeber).
- Unterschriebene Belehrung bzgl. Beschäftigung gem. § 18 II Nr. 4a AufenthG.
- Ggf. Unterschriebene Belehrung bzgl. der Sicherung der Altersvorsorge gem. § 18 II Nr. 5 AufenthG. Sofern Sie über 45 Jahre alt sind oder es zeitnah werden.
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und ggf. Universitätszeugnisse
- Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
- Sprachnachweise, sofern vorhanden.
- Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, Beginn der Gültigkeit eine (1) Woche vor Beginn Arbeitsvertrag.
Antrag vollständig?
Hier geht es zur Registrierung.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, wenn Sie den zeitgleichen Familiennachzug beantragen möchten.
- Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visumantragsformular: automatisch im Auslandsportal.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Hochzeitsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
- Erklärung der Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (auszufüllen durch den Arbeitgeber).
- Unterschriebene Belehrung bzgl. Beschäftigung gem. § 18 II Nr. 4a AufenthG.
- ZAB Bescheid bzw. ANABIN Auszug zu 1) Ihrer Hochschule und 2) Ihrem Abschluss
- ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. reglementierte Berufe)
- ggf. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. Architekten oder Ingenieure)
- Ggf. Unterschriebene Belehrung bzgl. der Sicherung der Altersvorsorge gem. § 18 II Nr. 5 AufenthG. Sofern Sie über 45 Jahre alt sind oder es zeitnah werden.
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse
- Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
- Sprachnachweise, sofern vorhanden.
- Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, Beginn der Gültigkeit eine (1) Woche vor Beginn Arbeitsvertrag.
Antrag vollständig?
Hier geht es zur Registrierung.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, wenn Sie den zeitgleichen Familiennachzug beantragen möchten.
- Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visumantragsformular: automatisch im Auslandsportal.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Hochzeitsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Arbeitsvertrag für eine qualifizierte und angemessene Beschäftigung (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
- Erklärung der Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (auszufüllen durch den Arbeitgeber).
- ZAB Bescheid bzw. ANABIN Auszug zu 1) Ihrer Hochschule und 2) Ihrem Abschluss
- ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. reglementierte Berufe)
- ggf. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. Architekten oder Ingenieure)
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse
- Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
- Sprachnachweise, sofern vorhanden.
- Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, Beginn der Gültigkeit eine (1) Woche vor Beginn Arbeitsvertrag.
Antrag vollständig?
Hier geht es zur Registrierung.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, wenn Sie den zeitgleichen Familiennachzug beantragen möchten.
Die Chancenkarte dient der Suche einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Sie ist nicht geeignet für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens. Der Zwischen-/Defizitbescheid sollte vorliegen.
Sie können die Chancenkarte entweder als anerkannte Fachkraft oder durch Erreichen der Mindestzahl an notwendigen Punkten beantragen. Die wichtigsten notwendigen Unterlagen werden entsprechend Ihrer gemachten Angaben im Auslandsportal automatisch angepasst.
Bitte beachten Sie, dass Sie darüber hinaus folgende Unterlagen, sowie alle Originale der bereits im Auslandsportal hochgeladenen Unterlagen, bei der persönlichen Vorsprache zusätzlich vorlegen müssen:
- Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Hochzeitsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. reglementierte Berufe)
- ggf. Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. Architekten oder Ingenieure)
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse
- Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite
- Stellungnahme in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite
- Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten
- Sprachnachweise, sofern vorhanden.
- Krankenversicherung: Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, für den gesamten Zeitraum bzw. min. ein Jahr.
Hier geht es zur Registrierung.
Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, wenn Sie den zeitgleichen Familiennachzug beantragen möchten.
Sofern Sie eine sonstige Erwerbstätigkeit ausüben wollen, oder die aufgeführten Visakategorien nicht Ihrer angestrebten Beschäftigung entsprechen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Botschaft auf: konsularinfo@jaun.auswaertiges-amt.de. Bitte schildern Sie so spezifisch wie möglich Ihr Anliegen und übermitteln Sie Ihren Arbeitsvertrag als Anhang.
Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.
Weitere Informationen
Achtung! Die Vorlage gefälschter oder verfälschter Unterlagen und die Tätigung falscher Angaben können zur sofortigen Ablehnung des Antrages führen!
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einspeicherung in die Visa-Warndatei und die Erfassung von Einreisebedenken erfolgen kann!
Die Speicherung in die Warndatei erfolgt bei Personen, die als Visumantragsteller/-in im Visumverfahren gefälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben, § 2 VWDG.
Weitere Informationen zur Visa-Warndatei finden Sie auf der Informationsseite der Bundespolizei.
Die deutsche Botschaft fordert am Telefon niemals zur Überweisung von Geldbeträgen auf. Zahlungen an die Pass oder Visastelle erfolgen ausschließlich an den Schaltern, auf Grundlage einer Gebührenverordnung und gegen Aushändigung einer amtlichen Quittung.
Der Zugang zur Botschaft, die Registrierung und die Antragsunterlagen sind kostenlos.
Die Botschaft rät von der Nutzung von Visaagenturen, Vermittlern oder sonstigen Dritten Personen ab.
Antragstellende unter 18 Jahren gelten als minderjährig und sind nicht antragsbefugt. Bei dem Vorsprachetermin müssen alle Sorgeberechtigten zusätzlich vorsprechen und den Antrag unterschreiben. Kamerunische Autorisation parentale werden in der Regel nicht aktzeptiert. Sofern ein oder beide Sorgeberechtigten bei dem Termin nicht persönlich dabei sein können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
- Vorsprache bei VFS Global innerhalb von drei Tagen, sofern der Antrag bei VFS Global eingereicht wurde.
- Registrierung für einen Termin zur persönlichen Vorsprache des fehlenden Sorgeberechtigten im Bereich Konsularservice der deutschen Botschaft in Jaunde, Kamerun. Bitte informieren Sie die Botschaft über die Registrierung.
- Durch deutsche Stellen beglaubigte Zustimmungserklärung der fehlenden Sorgeberechtigten (Original).
Folgende zusätzliche Dokumente sind einzureichen:
- Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten: Kopie Reisepass Datenseite oder Carte d’Identité Kamerun und ggf. Aufenthaltstitel
- Sofern zutreffend, Sterbeurkunde des anderen Sorgeberechtigten
- Sofern zutreffend, Gerichtsurteil bzgl. der Ausübung der Personensorge
Ab dem 01.12.2025 übernimmt der externe Dienstleister VFS Global die Annahme von Anträgen in den Kategorien:
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG (Vorabzustimmung der Ausländerbehörde)
- Erwerbstätigkeit im Bereich Pflege und Gesundheit
- Studenten (Ausnahme Stipendiaten)
VFS Global wird ab Sommer 2026 alle Anträge im Bereich Ausbildung annehmen. Die Unterscheidung zwischen Ausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit sowie der Ausbildung in anderen Bereichen wird entfallen.
Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge erfolgt auch weiterhin ausschließlich durch die Botschaft bzw. dem BfAA. VFS Global ist lediglich für die Annahme der Anträge, die Erfassung der Biometriedaten und die Vollständigkeitsprüfung zuständig. Nach Abschluss der Prüfung durch die Botschaft bzw. dem BfAA, wird die Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag durch VFS Global an die antragstellende Person ausgehändigt. VFS Global hat keinen Einfluss auf die Prüfung und erfährt auch nicht, ob ein Visum erteilt oder abgelehnt wurde.
4th Floor „Immeuble Ekang“ (Opposite Palais des sports)
Yaoundé
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde bei der Bearbeitung von Visumanträgen in den Kategorien Studium, Erwerbstätigkeit und Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen (ohne Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG).
Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgegeben.
Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung durch das BfAA finden Sie hier.
Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.
Es werden im Visumsverfahren nur ALTE zertifizierte Sprachzertifikate (TestDaF, Goethe-Institut, ÖSD, telc, ECL) akzeptiert. Das Prüfungsdatum des ältesten Moduls sollte nicht länger als ein Jahr her sein.
Sie können die einzelnen Module auch bei verschiedenen Anbietern ablegen. Sie müssen jedoch alle vier Module auf dem erforderlichen Niveau vorweisen können. Dabei kann ein bestandenes Modul auf einem höheren Niveau auch für ein niedrigeres Niveau gelten, nicht jedoch anders herum.
ECL Zertifikate können nur dann im Visumverfahren anerkannt werden, wenn in jedem geprüften Modul min. 60% erreicht wurden. Dies gilt auch dann, wenn das Gesamtzertifikat „bestanden“ ausführt (betrifft alle Anträge ab dem 01.08.2026).
- Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern oder die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen.
- Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.
- Deutsche, englische und französische Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Dokumente in anderen Sprachen müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.