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Visa für sonstige Aufenthalte über 90 Tagen

Artikel

Bei einem Aufenthalt als Au Pair oder im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) handelt es sich um einen vorrübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf.

Junger Mann spielt mit einem Kind, das einen Bauhelm trägt
Junger Mann spielt mit Kind © Colourbox

Weitere Informationen zu einem Aufenthalt als Au Pair in Deutschland finden Sie auch auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit: Au-pair in Deutschland. Informationen bezüglich eines Aufenthalts im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres können Sie auch der Webseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend entnehmen: Freiwilligendienste in Deutschland.

Der Aufenthalt begründet keinen Daueraufenthalt. Nach Abschluss ist die Rückkehr in das Herkunftsland vorgesehen.

Antrag vorbereiten

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch und beachten Sie die Hinweise!

  1. Nutzen Sie unbedingt unseren Visa-Navigator um zu prüfen, welche Visumkategorie auf Sie zutrifft.
  2. Organisieren Sie Ihren Antrag entsprechend der unten stehenden Checklisten und stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle Unterlagen vollständig zusammen haben.
  3. Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte alle Originale in Mappe #1 und alle Kopien in Mappe #2 mit. Bitte heften Sie Ihren Antrag nicht zusammen (keine Tacker, Papierklemmen, oder ähnliches nutzen).

Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.

Checkliste

  1. Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF. Sie dürfen max. 27 Jahre alt bei Antragstellung sein.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig bis min. drei Monate nach Ende des geplanten Aufenthalts, min. zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in) und/oder Heiratsurkunde: und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  8. Au Pair Vertrag / Einladung unterschrieben von der Gastfamilie sowie dem Antragsteller
  9. Fragebogen der Gasteltern von der Bundesagentur für Arbeit
  10. Pass / Personalausweis und erweiterte Meldebescheinigung der Gasteltern
  11. Sprachkenntnisnachweis von min. einfachen deutschen Sprachkenntnissen (Zertifikat Niveau A1), nicht älter als ein Jahr.
    Hinweis: Es werden nur ALTE zertifizierte-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ECL) akzeptiert.
  12. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse, Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
  13. Qualifikationsnachweise – Persönliches: Tabellarischer Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  14. Krankenversicherung: Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, für den gesamten Zeitraum bzw. min. ein Jahr.

Antrag vollständig?

Hier geht es zur Registrierung.

  1. Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig bis min. drei Monate nach Ende des geplanten Aufenthalts, min. zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in) und/oder Heiratsurkunde: und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  8. Unterschriebener Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
  9. Sprachkenntnisnachweis von deutschen Sprachkenntnissen. Sofern Sie nicht über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
  10. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse, Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
  11. Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  12. Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Belege über Finanzierung

Antrag vollständig?

Hier geht es zur Registrierung.

Wenn es sich um einen studienvorbereitenden Sprachkurs handelt, folgen Sie bitte den Hinweisen gem. Studium.

Bei Nachfragen zu sonstigen Sprachkursen oder zum Beantragen eines Visums für den Schulbesuch, kontaktieren Sie bitte die deutsche Botschaft.

Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

Weitere Informationen

Achtung! Die Vorlage gefälschter oder verfälschter Unterlagen und die Tätigung falscher Angaben können zur sofortigen Ablehnung des Antrages führen!

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einspeicherung in die Visa-Warndatei und die Erfassung von Einreisebedenken erfolgen kann!

Die Speicherung in die Warndatei erfolgt bei Personen, die als Visumantragsteller/-in im Visumverfahren gefälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben, § 2 VWDG.

Weitere Informationen zur Visa-Warndatei finden Sie auf der Informationsseite der Bundespolizei.

Die deutsche Botschaft fordert am Telefon niemals zur Überweisung von Geldbeträgen auf. Zahlungen an die Pass oder Visastelle erfolgen ausschließlich an den Schaltern, auf Grundlage einer Gebührenverordnung und gegen Aushändigung einer amtlichen Quittung.

Der Zugang zur Botschaft, die Registrierung und die Antragsunterlagen sind kostenlos.

Die Botschaft rät von der Nutzung von Visaagenturen, Vermittlern oder sonstigen Dritten Personen ab.

Antragstellende unter 18 Jahren gelten als minderjährig und sind nicht antragsbefugt. Bei dem Vorsprachetermin müssen alle Sorgeberechtigten zusätzlich vorsprechen und den Antrag unterschreiben. Kamerunische Autorisation parentale werden in der Regel nicht aktzeptiert. Sofern ein oder beide Sorgeberechtigten bei dem Termin nicht persönlich dabei sein können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Vorsprache bei VFS Global innerhalb von drei Tagen, sofern der Antrag bei VFS Global eingereicht wurde.
  2. Registrierung für einen Termin zur persönlichen Vorsprache des fehlenden Sorgeberechtigten im Bereich Konsularservice der deutschen Botschaft in Jaunde, Kamerun. Bitte informieren Sie die Botschaft über die Registrierung.
  3. Durch deutsche Stellen beglaubigte Zustimmungserklärung der fehlenden Sorgeberechtigten (Original).

Folgende zusätzliche Dokumente sind einzureichen:

  • Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten: Kopie Reisepass Datenseite oder Carte d’Identité Kamerun und ggf. Aufenthaltstitel
  • Sofern zutreffend, Sterbeurkunde des anderen Sorgeberechtigten
  • Sofern zutreffend, Gerichtsurteil bzgl. der Ausübung der Personensorge

Ab dem 01.12.2025 übernimmt der externe Dienstleister VFS Global die Annahme von Anträgen in den Kategorien:

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG (Vorabzustimmung der Ausländerbehörde)
  • Erwerbstätigkeit im Bereich Pflege und Gesundheit
  • Studenten (Ausnahme Stipendiaten)

VFS Global wird ab Sommer 2026 alle Anträge im Bereich Ausbildung annehmen. Die Unterscheidung zwischen Ausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit sowie der Ausbildung in anderen Bereichen wird entfallen.

Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge erfolgt auch weiterhin ausschließlich durch die Botschaft bzw. dem BfAA. VFS Global ist lediglich für die Annahme der Anträge, die Erfassung der Biometriedaten und die Vollständigkeitsprüfung zuständig. Nach Abschluss der Prüfung durch die Botschaft bzw. dem BfAA, wird die Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag durch VFS Global an die antragstellende Person ausgehändigt. VFS Global hat keinen Einfluss auf die Prüfung und erfährt auch nicht, ob ein Visum erteilt oder abgelehnt wurde.

VFS Global

4th Floor „Immeuble Ekang“ (Opposite Palais des sports)

Yaoundé

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde bei der Bearbeitung von Visumanträgen in den Kategorien Studium, Erwerbstätigkeit und Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen (ohne Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG).

Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgegeben.

Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung durch das BfAA finden Sie hier.

Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.

Es werden im Visumsverfahren nur ALTE zertifizierte Sprachzertifikate (TestDaF, Goethe-Institut, ÖSD, telc, ECL) akzeptiert. Das Prüfungsdatum des ältesten Moduls sollte nicht länger als ein Jahr her sein.

Sie können die einzelnen Module auch bei verschiedenen Anbietern ablegen. Sie müssen jedoch alle vier Module auf dem erforderlichen Niveau vorweisen können. Dabei kann ein bestandenes Modul auf einem höheren Niveau auch für ein niedrigeres Niveau gelten, nicht jedoch anders herum.

ECL Zertifikate können nur dann im Visumverfahren anerkannt werden, wenn in jedem geprüften Modul min. 60% erreicht wurden. Dies gilt auch dann, wenn das Gesamtzertifikat „bestanden“ ausführt (betrifft alle Anträge ab dem 01.08.2026).

  • Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern oder die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen.
  • Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Deutsche, englische und französische Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Dokumente in anderen Sprachen müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

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