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Visa im Bereich Bildung

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Antragstellende für die Ausbildung registrieren sich seit Mai 2026, wie bereits Antragstellende im Bereich Studium, ebenfalls im Auslandsportal. Ausgenommen davon sind Antragstellende die ein Visum mit gültiger Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG beantragen wollen.

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen © colourbox.de
Die früheren Registrierungen in den nun geschlossenen Wartelisten FEG-Erwerbstätigkeit/Ausbildung sowie FEG PG - Erwerbstätigkeit/Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen werden zunächst abgearbeitet, ehe Registrierungen im Auslandsportal bearbeitet werden. Sie müssen sich nicht erneut registrieren. Stipendiaten und/oder Forscher registrieren sich auch weiterhin bei der Botschaft.

Achtung: Sollten Sie in der Republik Tschad, der Zentralafrikanischen Republik, Gabun, der Republik Äquatorialguinea oder der Republik Sao Tomé und Príncipe wohnen, müssen Sie Kamerun als Wohnort im Auslandsportal angeben um sich registrieren zu können.

Antrag vorbereiten

Lesen Sie bitte die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch und beachten Sie die Hinweise!

  1. Nutzen Sie unbedingt unseren Visa-Navigator um zu prüfen, welche Visumkategorie auf Sie zutrifft.
  2. Organisieren Sie Ihren Antrag entsprechend der unten stehenden Checklisten und stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle Unterlagen vollständig zusammen haben.
  3. Prüfen Sie, ob Ihr persönlicher Vorsprachetermin bei VFS Global oder beim Konsulat stattfindet.
  4. Sofern Sie sich außerhalb des Auslandportals registriert haben, bringen Sie zu Ihrem Termin bitte alle Originale in Mappe #1 und alle Kopien in Mappe #2 mit. Bitte heften Sie Ihren Antrag nicht zusammen (keine Tacker, Papierklemmen, oder ähnliches nutzen).
    Sofern Sie sich im Auslandsportal registriert haben, bringen Sie zu Ihrem Termin bitte alle originalen Unterlagen mit. Sie müssen keine zusätzlichen Kopien mitbringen. Die Prüfung erfolgt anhand der im Auslandsportal hochgeladenenen Unterlagen.

Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.

Checklisten

  1. Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    Hinweis: Es fallen zusätzliche Servicegebühren bei VFS Global an.
  2. Visumantragsformular: automatisch im Auslandsportal. Bzw. Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt sofern Antragstellung außerhalb Auslandsportal.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Hochzeitsurkunde
  8. Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  9. Nachweis angestrebtes Beschäftigungsverhältnis: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
    1. Betriebliche Berufsausbildung: Berufsausbildungsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Ausbildungsbetrieb) und Nachweis Anmeldung Berufsschule (Mitzeichnung der Berufsschule auf Ausbildungsvertrag oder schriftliche Anmeldebestätigung der Berufsschule).
    2. Schulische Berufsausbildung: Schulausbildungsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Berufsschule).
  10. Erklärung von der Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (auszufüllen durch den Ausbildungsbetrieb).
  11. QualifikationsnachweiseSchulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und ggf. Universitätszeugnisse.
  12. Qualifikationsnachweise – Sprachkenntnisse: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
    Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
    1. Qualifizierte Berufsausbildung, § 2 Abs. 12a AufenthG (Pflegefachkraft, etc.): Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (ALTE-Zertifikat Niveau B1), § 2 Abs. 11 AufenthG. Evtl. müssen weitere regionale Voraussetzungen erfüllt werden.
    2. Sonstige Berufsausbildung: Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau A2), § 2 Abs. 9 AufenthG.
  13. Qualifikationsnachweise persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  14. Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Sofern vorhanden, können Belege über zusätzliche Vergünstigungen eingereicht werden (Bspw. Wohnraum)
  15. Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, Beginn der Gültigkeit eine (1) Woche vor Beginn Ausbildungsvertrag.
  16. Antragstellende unter 18 Jahren: bitte beachten Sie den Hinweis bzgl. weiterer Unterlagen.

Antrag vollständig?

Hier geht es zur Registrierung.

  1. Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    Hinweis: Es fallen zusätzliche Servicegebühren bei VFS Global an.
  2. Visumantragsformular: automatisch im Auslandsportal
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Hochzeitsurkunde
  8. Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  9. Aktuelle Zulassung zum Universitätsstudium:
    1. Unbedingter Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität oder
    2. Bedingter Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität und Sprachkursbestätigung oder
    3. Zulassungsbescheid zum studienvorbereitenden Sprachkurs (zum Beispiel DSH oder TestDaF) oder
    4. Zulassung zum Studienkolleg oder
    5. Zulassung zur Aufnahmeprüfung.
  10. Wenn Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen, muss die entsprechende Bestätigung der Sprachschule sowie der Finanzierungsnachweis vorgelegt werden.
    Bitte beachten Sie, dass zwischen Ende Sprachkurs und Aufnahme des Studiums nicht mehr als drei Monate liegen sollten.
  11. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
    Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
  12. Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  13. Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Belege über Finanzierung (bspw. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung „nachgewiesen“ gem. §§ 66 bis 68a AufenthG).
    Bitte beachten Sie, sollten Sie an einer privaten Universität zugelassen sein, müssen Sie die Finanzierung für min. das erste Jahr nachweisen.
  14. Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines dt. Anbieters, einer unbegrenzten Deckungssumme und einer allgemeinen Gültigkeitsdauer von min. zwei Monaten.
    Wird vor Aufnahme des Studiums ein Sprachkurs und Sprachprüfung in Deutschland absolviert, muss die Krankenversicherung für min. ein Jahr gültig sein.
  15. Antragstellende unter 18 Jahren: bitte beachten Sie den Hinweis bzgl. weiterer Unterlagen.

Antrag ist vollständig?

Hier geht es zur Registrierung im Auslandsportal.

  1. Visumsgebühren: Antragsteller/-innen mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln: gebührenfrei.
  2. Visumantragsformular: Ausgedrucktes und unterschreibenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Hochzeitsurkunde
  8. Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  9. Aktuelle Zulassung zum Universitätsstudium:
    1. Unbedingter Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität oder
    2. Bedingter Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität und Sprachkursbestätigung oder
    3. Zulassungsbescheid zum studienvorbereitenden Sprachkurs (zum Beispiel DSH oder TestDaF) oder
    4. Zulassung zum Studienkolleg oder
    5. Zulassung zur Aufnahmeprüfung.
  10. Wenn Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen, muss die entsprechende Bestätigung der Sprachschule sowie der Finanzierungsnachweis vorgelegt werden.
    Bitte beachten Sie, dass zwischen Ende Sprachkurs und Aufnahme des Studiums nicht mehr als drei Monate liegen sollten.
  11. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
    Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
  12. Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  13. Bestätigung Stipendium: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Voraussetzung erfüllen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft und senden Ihre Stipendiumszusage als Anhang.
  14. Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines dt. Anbieters, einer unbegrenzten Deckungssumme und einer allgemeinen Gültigkeitsdauer von min. zwei Monaten.
    Wird vor Aufnahme des Studiums ein Sprachkurs und Sprachprüfung in Deutschland absolviert, muss die Krankenversicherung für min. ein Jahr gültig sein.
  15. Antragstellende unter 18 Jahren: bitte beachten Sie den Hinweis bzgl. weiterer Unterlagen.

Antrag ist vollständig?

Hier geht es zur Registrierung bei der deutschen Botschaft.

Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, wenn Sie den zeitgleichen Familiennachzug beantragen möchten.

  1. Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    Antragsteller/-innen mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln: gebührenfrei.
  2. Visumantragsformular: Ausgedrucktes und unterschreibenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Hochzeitsurkunde
  8. Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  9. Ausgefüllte und unterschriebene Aufnahmevereinbarung oder Vertrag.
  10. Wenn Sie einen vorgezogenen Sprachkurs in Deutschland besuchen, muss die entsprechende Bestätigung der Sprachschule sowie der Finanzierungsnachweis vorgelegt werden.
  11. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
  12. Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  13. Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Stipendiumschreiben, Arbeitsvertrag oder sonstige Nachweise bzgl. der Finanzierung
  14. Krankenversicherung

Antrag ist vollständig?

Hier geht es zur Registrierung bei der deutschen Botschaft.

Bitte kontaktieren Sie die Botschaft, wenn Sie den zeitgleichen Familiennachzug beantragen möchten.

Grundsätzlich ist es in im Interesse der Antragstellenden einen Nachweis vorzulegen, dass Sie die sprachlichen Voraussetzungen für ein Visum erfüllen.

Sofern Sie ein Visum zur Aufnahme einer Ausbildung beantragen wollen, müssen Sie einen Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse vorlegen. Sie können auch eine Bestätigung des Ausbildungsträgers und der Berufsschule vorlegen, wonach Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen. Die Botschaft empfiehlt jegliche Zertifikate dennoch Ihrem Antrag beizufügen.

Sofern Sie ein Visum zur Aufnahme eines Studiums o.Ä. beantragen wollen, müssen Sie nur in den folgenden Fällen einen Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen:

  • Ihre Sprachkenntnisse wurden nicht bei der Zulassungsentscheidung durch die Universität geprüft, oder
  • Ihrem Zulassungsbescheid ist nicht zu entnehmen, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen oder durch einen studienvorbereitenden Sprachkurs erworben werden sollen.

Es gelten die gleichen Nachweise für englische Studiengänge (z.B. IELTS, TOEFL).

Beispiele:

  • Meinem Zulassungsbescheid ist zu entnehmen, dass meine Sprachkenntnisse geprüft wurden und vorliegen. Ich kann sofort mit meinem Studium anfangen.
    • keine Sprachzertifikate notwendig, können aber eingereicht werden.
  • Meinem Zulassungsbescheid ist nicht zu entnehmen, dass meine Sprachkenntnisse geprüft wurden.
    • Sprachzertifikat notwendig.
  • Laut meinem Zulassungsbescheid wurden zwar meine Sprachkenntnisse geprüft, ich muss aber noch einen studienvorbereitenden Sprachkurs absolvieren bevor ich mit dem Studium anfangen kann.
    • keine Sprachzertifikate erforderlich, aber eine Anmeldebestätigung für den studienvorbereitenden Sprachkurs muss vorliegen.
    • Sofern vorhanden, sollten Sie zur erleichterten Bearbeitung auch Nachweise Ihres bisherigen Erwerbs einreichen. Bei den Nachweisen kann es sich auch um nicht ALTE-zertifizierte Sprachzertifikate handeln.
  • Ich habe nur eine Anmeldung für einen studienvorbereitenden Sprachkurs. Erst nach Bestehen der Sprachprüfung bewerbe ich mich an Universitäten.
    • keine Sprachzertifikate erforderlich, aber eine Anmeldebestätigung für den studienvorbereitenden Sprachkurs muss vorliegen.
    • Sofern vorhanden, sollten Sie zur erleichterten Bearbeitung auch Nachweise Ihres bisherigen Erwerbs einreichen. Bei den Nachweisen kann es sich auch um nicht ALTE-zertifizierte Sprachzertifikate handeln.

Wie interpretiere ich meine TestDaF Ergebnisse?

  • 4x3 TestDaF = B2
  • 4x4 TestDaF = B2/C1
  • 4x5 TestDaF = C1/C2

Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

Weitere Informationen

Achtung! Die Vorlage gefälschter oder verfälschter Unterlagen und die Tätigung falscher Angaben können zur sofortigen Ablehnung des Antrages führen!

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einspeicherung in die Visa-Warndatei und die Erfassung von Einreisebedenken erfolgen kann!

Die Speicherung in die Warndatei erfolgt bei Personen, die als Visumantragsteller/-in im Visumverfahren gefälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben, § 2 VWDG.

Weitere Informationen zur Visa-Warndatei finden Sie auf der Informationsseite der Bundespolizei.

Die deutsche Botschaft fordert am Telefon niemals zur Überweisung von Geldbeträgen auf. Zahlungen an die Pass oder Visastelle erfolgen ausschließlich an den Schaltern, auf Grundlage einer Gebührenverordnung und gegen Aushändigung einer amtlichen Quittung.

Der Zugang zur Botschaft, die Registrierung und die Antragsunterlagen sind kostenlos.

Die Botschaft rät von der Nutzung von Visaagenturen, Vermittlern oder sonstigen Dritten Personen ab.

Antragstellende unter 18 Jahren gelten als minderjährig und sind nicht antragsbefugt. Bei dem Vorsprachetermin müssen alle Sorgeberechtigten zusätzlich vorsprechen und den Antrag unterschreiben. Kamerunische Autorisation parentale werden in der Regel nicht aktzeptiert. Sofern ein oder beide Sorgeberechtigten bei dem Termin nicht persönlich dabei sein können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung.

  1. Vorsprache bei VFS Global innerhalb von drei Tagen, sofern der Antrag bei VFS Global eingereicht wurde.
  2. Registrierung für einen Termin zur persönlichen Vorsprache des fehlenden Sorgeberechtigten im Bereich Konsularservice der deutschen Botschaft in Jaunde, Kamerun. Bitte informieren Sie die Botschaft über die Registrierung.
  3. Durch deutsche Stellen beglaubigte Zustimmungserklärung der fehlenden Sorgeberechtigten (Original).

Folgende zusätzliche Dokumente sind einzureichen:

  • Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten: Kopie Reisepass Datenseite oder Carte d’Identité Kamerun und ggf. Aufenthaltstitel
  • Sofern zutreffend, Sterbeurkunde des anderen Sorgeberechtigten
  • Sofern zutreffend, Gerichtsurteil bzgl. der Ausübung der Personensorge

Ab dem 01.12.2025 übernimmt der externe Dienstleister VFS Global die Annahme von Anträgen in den Kategorien:

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG (Vorabzustimmung der Ausländerbehörde)
  • Erwerbstätigkeit im Bereich Pflege und Gesundheit
  • Studenten (Ausnahme Stipendiaten)

VFS Global wird ab Sommer 2026 alle Anträge im Bereich Ausbildung annehmen. Die Unterscheidung zwischen Ausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit sowie der Ausbildung in anderen Bereichen wird entfallen.

Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge erfolgt auch weiterhin ausschließlich durch die Botschaft bzw. dem BfAA. VFS Global ist lediglich für die Annahme der Anträge, die Erfassung der Biometriedaten und die Vollständigkeitsprüfung zuständig. Nach Abschluss der Prüfung durch die Botschaft bzw. dem BfAA, wird die Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag durch VFS Global an die antragstellende Person ausgehändigt. VFS Global hat keinen Einfluss auf die Prüfung und erfährt auch nicht, ob ein Visum erteilt oder abgelehnt wurde.

VFS Global

4th Floor „Immeuble Ekang“ (Opposite Palais des sports)

Yaoundé

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde bei der Bearbeitung von Visumanträgen in den Kategorien Studium, Erwerbstätigkeit und Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen (ohne Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG).

Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgegeben.

Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung durch das BfAA finden Sie hier.

Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.

Es werden im Visumsverfahren nur ALTE zertifizierte Sprachzertifikate (TestDaF, Goethe-Institut, ÖSD, telc, ECL) akzeptiert. Das Prüfungsdatum des ältesten Moduls sollte nicht länger als ein Jahr her sein.

Sie können die einzelnen Module auch bei verschiedenen Anbietern ablegen. Sie müssen jedoch alle vier Module auf dem erforderlichen Niveau vorweisen können. Dabei kann ein bestandenes Modul auf einem höheren Niveau auch für ein niedrigeres Niveau gelten, nicht jedoch anders herum.

ECL Zertifikate können nur dann im Visumverfahren anerkannt werden, wenn in jedem geprüften Modul min. 60% erreicht wurden. Dies gilt auch dann, wenn das Gesamtzertifikat „bestanden“ ausführt (betrifft alle Anträge ab dem 01.08.2026).

  • Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern oder die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen.
  • Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.
  • Deutsche, englische und französische Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Dokumente in anderen Sprachen müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

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