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Remonstrationsverfahren

25.01.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Für den Fall, dass Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung nicht zufrieden sind, finden Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel am Ende der Begründung der Ihnen ausgehändigten Entscheidung unter der Überschrift „Rechtsbehelfsbelehrung“.

Die Konsultation eines Reisebüros oder einer Visaberatung ist für die Verfassung einer Remonstration und das Betreiben des Remonstrationsverfahren nicht erforderlich.

Aktueller Hinweis zum Remonstrationsverfahren

Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde verfügt bis auf Weiteres nur über stark eingeschränkte Personalkapazitäten.

Lesen Sie die folgenden Informationen vor Einlegung der Remonstration aufmerksam durch.

Einlegung der Remonstration

Bitte beachten Sie, dass Remonstrationen, welche den folgenden Mindestanforderungen nicht entsprechen nicht bearbeitet werden können.

Form und Frist der Remonstration

Auch wenn es sich bei der Remonstration um einen formlosen Rechtsbehelf handelt, muss erkennbar sein, dass die Remonstration tatsächlich vom angegebenen Absender und nicht von einem unbefugten Dritten stammt. Deshalb muss die Remonstration unterschrieben sein, damit die Unterschrift mit der Unterschrift im Pass bzw. dem Antragsformular abgeglichen werden kann. Die Remonstration kann deshalb nur in folgender Weise eingelegt werden:

  1. Unterschriebenes Schreiben per Brief (Schreiben auf Papier in verschlossenen Umschlag) oder Fax, oder
  2. unterschriebenes und eingescanntes Dokument als Anhang zu einer E-Mail.

Die Remonstrationsfrist beträgt in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe (Aushändigung der Ablehnung) und kann im Einzelfall dem Ablehnungsbescheid entnommen werden.

Mindestinhalt der Remonstration

Die Remonstration muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer des Remonstrationsführers / der Remonstrationsführerin.
  2. Ablehnungsdatum.
  3. Fünfstellige Antragsnummer (zu finden auf der Quittung oder dem Ablehnungsbescheid).
  4. Zustellungsfähige Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Siedlung), Kreis, Region und wenn vorhanden Ihre Faxnummer und E-Mailadresse.
  5. Ihre eigenhändige Unterschrift (bei einer Remonstration durch Dritte deren eigenhändige Unterschrift).

Achtung! Die Seiten und Dokumente bitte nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

Eine Remonstration durch Dritte, z. B. den Einlader oder einen Rechtsanwalt, kann nur bei gleichzeitiger Vorlage Ihrer schriftlich erteilten und unterschriebenen Vollmacht bearbeitet werden.

Bitte erläutern Sie in Ihrem Schreiben detailliert, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland reisen möchten und aus welchen Gründen der Aufenthalt für Sie wichtig ist. Begründen Sie ausführlich, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnung unbegründet ist. Gegebenenfalls können Sie Unterlagen nachreichen, welche Sie bei Antragstellung noch nicht eingereicht haben.

Amtssprache

Die Amtssprache der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde ist Deutsch.

Richtet sich Ihre Remonstration gegen die Ablehnung eines nationalen Visum, werden Remonstrationen nur in deutscher Sprache akzeptiert. Nur dies lässt die notwendige Beteiligung der zuständigen innerdeutschen Ausländerbehörde am Remonstrationsverfahren zu.

Richtet sich die Remonstration gegen die Ablehnung eines Schengen Visum, werden auch Schreiben in französischer oder englischer Sprache akzeptiert.

Verfahrenslaufzeit

Die Bearbeitung von Remonstrationsverfahren nimmt mehrere Monate in Anspruch. Sachstandsanfragen können während der Bearbeitungszeit nicht beantwortet werden. Die Deutsche Botschaft Jaunde wird Sie nach Abschluss des Verfahrens kontaktieren oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort in deutscher Sprache.

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