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Reisepässe
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise
Einen deutschen Reisepass können Sie nur nach Terminvereinbarung und persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragen. Die Beantragung eines Personalausweises ist an der Botschaft Jaunde ebenfalls möglich. Voraussetzung für den Erhalt des deutschen Reisepasses bzw. eines deutschen Personalausweises ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Merkblätter (siehe unten) der Botschaft zum Passantrag gewissenhaft durch und bringen Sie die dort genannten Unterlagen zum Antragstermin mit.
Bitte beachten Sie, dass für die erstmalige Passbeantragung eines Kindes besondere Voraussetzungen gelten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik Geburtsanzeige und Namenserklärung.
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Die Gültigkeitsdauer eines biometrischen Reisepasses für Minderjährige beträgt 6 Jahre.
Sie können entweder einen biometrischen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass für sich bzw. Ihr Kind beantragen. Ein vorläufiger Reisepass hat nur eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Er ist nicht biometrisch und wird damit nicht weltweit anerkannt.
Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.
Termin zur Passbeantragung
Zur Beantragung muss der Antragsteller persönlich bei der Botschaft erscheinen. Dies gilt auch für alle minderjährigen Antragsteller.
Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie in unserem Terminsystem buchen. Jede Person, auch Kinder bzw. Baby, benötigen einen eigenen Termin. Zum Terminvergabesystem
Vorzulegende Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge abschließend bearbeitet werden können. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist.
Füllen Sie zunächst das Antragsformular aus: Antragsformular für Volljährige, Antragsformular für Minderjährige, Antragsformular zur Wohnortänderung.
Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Reise- oder Kinderreisepasses finden sie hier:
- Checkliste Passantrag für Erwachsene und verheiratete Minderjährige
- Checkliste Passantrag für Minderjährige
Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind, die Zustimmung beider Eltern notwendig ist. Die Zustimmung kann bei persönlicher Anwesenheit bei Antragstellung oder durch die Vorlage einer beglaubigten „Zustimmungserklärung der Eltern“ erfolgen: Zustimmungserklärung der Eltern.
Gebühren
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) |
67.000 XAF |
bei Unzuständigkeit + 46.000 XAF |
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) |
45.000 XAF |
bei Unzuständigkeit + 25.000 XAF |
Reisepass mit 48 Seiten |
+ 15.000 XAF |
|
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) |
46.000 XAF |
Bei Unzuständigkeit + 17.000 XAF |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland |
35.000 XAF |
Zzgl. eventuell anfallender Gebühren für die Urkundenüberprüfung bei Erstausstellung eines deutschen Reisepasses und/oder Kosten für die Beglaubigung bei Geburtsanzeigen und Namenserklärungen.
Bearbeitungsdauer
Da biometrische Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Aktuell muss, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, mit einer Wartezeit bis zum Eintreffen des Passes von ca. 3 Monaten gerechnet werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Pass zu beantragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich.
Urkundenüberprüfung
Eine Urkundenüberprüfung wird ggf. durchgeführt, wenn zum ersten Mal ein Reisepass (vorläufig oder, biometrisch) ausgestellt wird und keine deutsche Personenstandsurkunde vorliegt (z.B. nur eine kamerunische Geburtsurkunde). Wir empfehlen Ihnen deshalb, nach der Geburt eines deutschen Kindes im Ausland eine Geburtsanzeige abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsanzeige und Namenserklärung.
Passverlust
Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, befinden sich im Amtsbezirk der deutschen Botschaft in Jaunde und haben Ihren deutschen Reisepass verloren?
Hier informieren wir Sie zur weiteren Vorgehensweise:
- Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte.
- Sollte der Pass nicht mehr auffindbar sein, gehen Sie bitte zur Polizei und stellen dort eine Verlustanzeige.
- Bitte registrieren Sie sich in unserem Terminvergabesystem.
- Kontaktieren Sie die Botschaft mittels unseres Kontaktformulares. Bitte geben Sie dabei insbesondere folgende Informationen an:
- Als E-Mailbetreff: Verlust des deutschen Reisepasses.
- Welche Unterlagen besitzen Sie noch (z. B. Kopie oder Foto des verlorenen Reisepasses, deutscher Personalausweis, ggf. Einbürgerungsurkunde, ggf. Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunde)? Bitte übersenden Sie diese auch vorab als Antwort E-Mail auf die Empfangsbestätigung nach Kontaktaufnahme per Kontaktformular.
- Haben Sie bereits eine Verlustanzeige erstellt? Wenn ja, übersenden Sie diese bitte ebenfalls als Scan (PDF-Format).
- Bitte geben Sie die Registrierungsnummer in unserem Terminvergabesystem an.
- Wenn es Gründe für eine besondere Dringlichkeit gibt, geben Sie diese bitte an.
- Wenn Sie für die Anfahrt zur Botschaft in Jaunde mehrere Tage benötigen würden, geben Sie dies an.
- Teilen Sie uns mit wann Sie vorhaben, nach Deutschland zurückzukehren. Es ist zu beachten, dass ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland maximal 30 Tage ab Antragstellung gültig ist.
- Bringen Sie beim Termin an der Passstelle in Papierform einen ausgefüllten Passantrag, die Ihnen vorliegenden Unterlagen auf der Checkliste, die polizeiliche Verlustmeldung sowie die in der Tabelle aufgelisteten Gebühren mit.
Wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, können Sie uns hierzu vorab kontaktieren.
Befinden Sie sich in einer akuten Notlage außerhalb der Öffnungszeiten? Dann finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zur Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen.