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Namenserklärungen

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

01.12.2017 - Artikel

Es besteht bei unklarer Namensführung (z.B. nicht verheiratete Eltern, Eltern ohne Ehenamen) auch die Möglichkeit, lediglich eine Erklärung zur Namensführung gegenüber dem Standesamt abzugeben. Das Standesamt wird nach Eingang (in der Regel ca. 4-8 Wochen nach Abgabe der Erklärung) die Namensführung des Kindes bestätigen. Die Eintragung in das Geburtenregister oder die Ausstellung von Urkunden finden in diesem Fall jedoch nicht statt.

Bei der Botschaft fallen Gebühren für die Beglaubigung der Fotokopien der Unterlagen und gegebenenfalls für die Beglaubigung der Unterschriften an.

Die Bearbeitungszeit des Standesamts I in Berlin für die Nachbeurkundung der Geburt und die Ausstellung von Geburtsurkunden kann bis zu drei Jahre nach Eingang betragen. Vorherige Sachstandsanfragen sind daher nicht möglich.

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