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Anwaltsliste Gabun

09.10.2024 - Artikel

Liste von Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien

Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien.

1. Haftungsausschluss

Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Kanzleien sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat die Mandantin bzw. der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Die Benennung der Kanzleien erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Kanzleien stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

2. Allgemeine Informationen

a) Landesspezifische Besonderheiten

Das gabunische Rechtssystem beruht ursprünglich auf dem französischen System und unterscheidet sich nur in wenigen Einzelfällen von diesem. Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Gabun ergibt sich, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden (z.B. vertraglich), aus dem Wohnsitz des Beklagten. Bei mehreren Beklagten kann der Kläger einen der Wohnsitze wählen. Bei Grundstücks-/ Immobilienstreitigkeiten richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Ort der Sache. Die Gerichte der ersten Instanz (Tribunal de Première Instance) sind grundsätzlich allgemein sachlich zuständig, für wenige Ausnahmen von diesem Grundsatz existieren zusätzliche Regelungen.

In Gabun dürfen nur Rechtsanwälte praktizieren, die bei der gabunischen Anwaltskammer eingeschrieben sind. Mit der Einschreibung sind sie grundsätzlich bei allen gabunischen Gerichten zugelassen. Wenn gabunische Anwälte durch Rechtsabkommen mit anderen Staaten (z.B. Frankreich) dort zugelassen werden, können sich Anwälte dieses Landes in der gabunischen Anwaltskammer ebenfalls einschreiben und sind für die Gerichte zugelassen. In Einzelfällen genügt die Anzeige des Anwalts bei der Anwaltskammer (Voraussetzung: Rechtsabkommen). Im Verhältnis zu Deutschland existiert kein derartiges Abkommen.

b) Anwalts- und Notarzwang

Anwaltszwang besteht in Gabun nur für Strafverfahren. Es ist jedoch empfehlenswert, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Jeder Prozessführer/-beteiligte hat das Recht auf einen Anwalt (alle Verfahrensarten), nur in Strafverfahren kann über die gabunische Anwaltskammer ein Pflichtverteidiger gefordert werden.

c) Gebührenregelung

Es existieren keine amtlichen Gebührenregelungen über die Gerichts- oder Anwaltskosten. Das Anwaltshonorar liegt bei 10 % bis 15 % des Streitwerts. Was die Beratungskosten angeht, hängen sie vom Thema der Beratung ab. Es gibt aber auch Kanzleien, die feste Kosten haben.

d) Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird in der Praxis nicht gewährt, ist aber rechtlich vorgesehen.

Abschließende Hinweise

Es gibt keine staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen, die unentgeltlich Rechtsberatung von ausreichend guter Qualität oder Rechtsverfolgung bieten.

Präsident der Anwaltskammer (Bâtonnier):

Maître Raymond OBAME SIMA
Rat der gabunischen Anwaltskammer
Postfach: 6968 Libreville,
Tel/Fax: +241 – (0) 11 72 17 44
E-Mail: barreaudugabon@yahoo.fr

3. Angaben zu den Kanzleien

Name und AnschriftWeitere Informationen
Maître CHEVRINAIS Nicolas
Straße : FFA Juridique et Fiscal
Immeuble Premium
Avenue du Colonel Parant
Postfach : 1013 Libreville
Tel : + 241 6 65 30 10 03 +241 (0) 11 74 32 17
Fax : +241 (0) 11 72 64 94
E-Mail / Webseite : nicolas.chevrinais@ga.ey.com / www.ey.com
Steuerberater (CEMAC) Rechtsberater (Gabun), Rechtsanwalt (Frankreich)
Fachrichtung: Steuer- Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen: Französisch, Englisch
Maître EYUE Gisele
Tel. : + 241 (0) 6 65 08 85 85 / + 241 (0) 11 74 75 90, +241 (0) 7 74 16 98 71
E-Mail: eyuegisele@yahoo.fr
Rechtsanwalt (Gabun)
Fachrichtung: Zivilrecht
Korrespondenzsprache: Französisch
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja (Französischkenntnisse erforderlich)


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