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Visum zur Familienzusammenführung

14.05.2025 - FAQ
Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch
Gemischtnationale Familie © Colourbox

Sie möchten zu Ihrem Ehegatten, Elternteil oder Kind nachziehen? Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Visa zur Familienzusammenführung zusammengestellt.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch!

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  1. Nutzen Sie unseren Visa-Navigator um sicher zu stellen, dass Sie ein Visum zur Familienzusammenführung benötigen.
  2. Tragen Sie sich auf unserer Termin-Warteliste VISUM FZ (Familienzusammenführung) ein.
  3. Lesen Sie die untenstehenden Informationen zu den benötigten Unterlagen aufmerksam durch.

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.

FAQ

  1. Gebühren: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Ausländische Referenzperson: 50.000 XAF.
    2. Deutsche Referenzperson oder Unionbürger: Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: min. 12 Monate gültig, min. zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  8. Heiratsurkunde oder Anmeldung zur Eheschließung, § 13 Abs. 4 PStG: Abhängig von Art des Antrages.
    1. Ehepaare: Heiratsurkunde für Ehepartner
    2. Verlobte: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung gem. § 13 Abs. 4 PStG
  9. Ausweisdokumente der Referenzperson: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Ausländische Referenzperson oder Unionsbürger: Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopie deutscher Aufenthaltstitel.
    2. Deutsche Referenzperson: Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
  10. Scheidungsurteil: Wenn einer der Ehegatten (Referenzperson oder Antragsteller/-in) bereits ein oder mehrmals verheiratet war; Einreichung der rechtskräftigen Scheidungsurteile aller Vorehen beider Ehegatten.
  11. Meldebescheinigung der Referenzperson in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  12. Sprachkenntnisnachweis von min. einfachen deutschen Sprachkenntnissen (Zertifikat Niveau A1), nicht älter als ein Jahr.
    Hinweis: Es werden nur ALTE zertifizierte-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert.
  13. Verpflichtungserklärung, §§ 66 bis 68a AufenthG (nur Verlobte): Original Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68a AufenthG, ausgestellt durch zuständige Behörde, Bonität nachgewiesen, nicht älter als sechs Monate.
  14. Ausländische Urkunden sind nicht ohne weiteres für den deutschen Rechtsbereich gültig. Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden in Kamerun bis auf weiteres nicht gegeben sind, wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft überprüft daher im Rahmen einer Identitätsprüfung, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft.

Um das Verfahren zu beschleunigen bitten wir die folgenden Dokumente im Original + Kopie (Extramappe, nicht mit den Visumunterlagen zu vermischen) ebenfalls vorzulegen:

  1. Gebühren: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Ausländische Referenzperson: Antragsteller/-innen bis 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    2. Deutsche Referenzperson oder Unionsbürger: Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch alle Sorgeberechtigten oder Bevollmächtigten. Bevollmächtigte benötigen eine, bei deutschen Stellen beglaubigte, Vollmacht
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: min. 12 Monate gültig, min. zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Nachweis rechtliche Verwandtschaft
    1. Heiratsurkunde der Eltern des beteiligten Kindes (sofern zutreffend rechtskräftiges Scheidungsurteil) oder
    2. Vaterschaftsanerkennung oder
    3. Legitimationsurteil
  8. Ausweisdokumente der Referenzperson: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Ausländische Referenzperson oder Unionsbürger: Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopie deutscher Aufenthaltstitel.
    2. Deutsche Referenzperson: Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
      Achtung: Wenn beide Elternteile außerhalb von Kamerun leben, müssen von beiden Elternteilen die Dokumente vorgelegt werden!
  9. Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  10. Sprachkenntnisnachweis: Für Kinder ab 16 Jahren: Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Alle Ausnahmen hiervon sind im § 32 Abs. 2 AufenthG geregelt.
    Hinweis: Es werden nur ALTE zertifizierte-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) mit einem Prüfungsdatum vor max. einem Jahr akzeptiert.
  11. Einverständniserklärung des im Ausland verbleibenden Elternteils entweder durch
    1. Persönliche Vorsprache
    2. Beglaubigte Zustimmung durch deutsche Behörden im Inland oder Ausland (Vorlage)
  12. Ausländische Urkunden sind nicht ohne weiteres für den deutschen Rechtsbereich gültig. Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden in Kamerun bis auf weiteres nicht gegeben sind, wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft überprüft daher im Rahmen einer Identitätsprüfung, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft.

Um das Verfahren zu beschleunigen bitten wir die folgenden Dokumente im Original + Kopie (Extramappe, nicht mit den Visumunterlagen zu vermischen) ebenfalls vorzulegen:

  1. Gebühren: Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: min. 12 Monate gültig, min. zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Nachweis rechtliche Verwandtschaft:
    1. Heiratsurkunde mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil oder
    2. Legitimationsurteil oder
    3. Vaterschaftsanerkennung
      1. Wenn die Vaterschaftsanerkennung in Deutschland gemacht wurde muss auch die deutsche Sorgeerklärung vorliegen
  8. Bei Scheidung mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil
    1. Rechtskräftiges Scheidungsurteil und
    2. Ggf. rechtskräftiges und anerkanntes Sorgerechtsurteil
  9. Ausweisdokumente der Referenzperson: Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
  10. Meldebescheinigung des Kindes in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  11. Ausländische Urkunden sind nicht ohne weiteres für den deutschen Rechtsbereich gültig. Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden in Kamerun bis auf weiteres nicht gegeben sind, wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft überprüft daher im Rahmen einer Identitätsprüfung, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft.

Um das Verfahren zu beschleunigen bitten wir die folgenden Dokumente im Original + Kopie (Extramappe, nicht mit den Visumunterlagen zu vermischen) ebenfalls vorzulegen

Wird ein/e minderjährige/-r Antragsteller/-in durch eine Person, die nicht die elterliche Sorge innehat begleitet, wird eine von deutschen Stellen beglaubigte Vollmacht im Original benötigt.

Liegt keine Vollmacht vor, kann der Antrag nicht entgegengenommen werden.

Die Bearbeitungsdauer variiert stark und hängt vor allem von der Bearbeitung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ab. Bitte rechnen Sie mit mindestens 3-6 Monaten.

Sollte eine Urkundenüberprüfung notwendig sein, beträgt die Bearbeitungsdauer mindestens 12 Monate.

Sachstandsanfragen werden vor Ablauf der regulären Bearbeitungsdauer nicht beantwortet.

In folgenden Fällen ein Sprachnachweis erforderlich:

  1. Für den Nachzug zum deutschen oder ausländischen Ehegatten oder zur Eheschließung sind Sprachkenntnisse auf Niveau A1 erforderlich. In bestimmten Fällen kann von dem Spracherfordernis abgesehen werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
  2. Für den Nachzug eines minderjährigen Kindes zum Elternteil, wenn das Kind das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat sind Sprachkenntnisse auf Niveau C1 erforderlich.

    Ausnahmen: Das minderjährige Kind zieht zu einem deutschen Elternteil. In diesem Fall sind keine Sprachkenntnisse erforderlich. Auch bei einem Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Hinweis: Es werden nur ALTE-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert.

Sollten das Zertifikat bei Antragstellung noch nicht vorliegen, so ist eine Nachreichung (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen) möglich. Sollten Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nach angemessener Fristsetzung nicht nachgereicht haben, so wird ihr Antrag abgelehnt.

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