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Merkblatt Familienzusammenführung - Ehegattennachzug

Artikel

Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen

Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)

Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

Eingereichte Originaldokumente werden nach Abschluss des Visumverfahrens zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

Checkliste für ein Visumantrag zum Ehegattennachzug

  1. Gebühren: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Anträge zu ausländischen Ehegatten/-innen, ausländischen Verlobten und deutschen Verlobten: Antragsteller/-innen bis 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF
    2. Anträge zu deutschen Ehegatten/-innen und Ehegatten/-innen mit Unionsstaatsbürgerschaft (EU/EWR): Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
  3. Passfotos: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  7. Ausweisdokumente der Referenzperson: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Nachzug zum/zur deutschen Ehepartner/-in: Kopie Personalausweis, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
    2. Nachzug zum/zur ausländischen Ehepartner/-in: Kopie Carte d’Identité, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopie deutscher Aufenthaltstitel.
  8. Heiratsurkunde oder Anmeldung zur Eheschließung, § 13 Abs. 4 PStG: Abhängig von Art des Antrages.
    1. Ehepaare: Heiratsurkunde für Ehepartner
    2. Verlobte: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung gem. § 13 Abs. 4 PStG
  9. Scheidungsurteil: Wenn einer der Ehegatten (Referenzperson oder Antragsteller/-in) bereits einmal verheiratet war.
  10. Verpflichtungserklärung, §§ 66 bis 68a AufenthG (nur Verlobte): Original Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68a AufenthG, ausgestellt durch zuständige Behörde, Bonität nachgewiesen, nicht älter als sechs Monate.
  11. Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG: Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG des/der Ehepartners/-in in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  12. Sprachkenntnisnachweis: Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau A1), § 2 Abs. 9 AufenthG, nicht älter als ein Jahr.
    Hinweis: Es werden nur ALTE-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert.
  13. Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert.

Wichtige Informationen


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