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Checkliste - Visumverfahren Ehegattennachzug
Zuständigkeit
Der Amtsbereich der Botschaft Jaunde im Bereich Visumserteilung umfasst derzeit Kamerun, Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Die Zuständigkeit der Botschaft Jaunde ist also gegeben, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
Original mit zwei Sätzen Fotokopien
Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, bitte kreuzen Sie an, welche Dokumente Sie einreichen:
⬜ Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschrieben Antragsformulare
⬜ Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, Eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Zwei aktuelle biometrische Passfotos, Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen.
Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt, und das Foto darf nicht retuschiert sein.
⬜ Ein gültiger und unterschriebener Reisepass und kamerunische ID, Original und Kopie der Seiten, die Einträge enthalten; dieser muss nach Ende der Reise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Das Ausstellungsdatum darf nicht weiter als 10 Jahre zurückliegen. Der Pass muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen.
⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe
⬜ Ggf. Aufenthaltsnachweis für den Amtsbezirk der Botschaft Jaunde
⬜ Geburtsurkunde (und ggf. Gerichtsurteil)
⬜ Heiratsurkunde (für Ehepartner) oder Anmeldung zur Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt in Deutschland (für Verlobte)
⬜ Für Verlobte: Verpflichtungserklärung mit dem Vermerk „Bonität nachgewiesen“
⬜ Scheidungsurteil (falls einer der Ehegatten bereits verheiratet war)
⬜ Abgelaufene Aufenthaltstitel (falls Sie bereits früher einmal in Deutschland gelebt haben)
⬜ Kopie des Ausweises des Ehepartners sowie ggf. Kopien des kamerunischen Visums einschließlich Ein- und Ausreisestempel
⬜ Kopie des deutschen Aufenthaltstitels falls der Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
⬜ Kopie der Einbürgerungsurkunde falls der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
⬜ Meldebescheinigung des Ehepartners in Deutschland
⬜ Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache (Deutsch A1)
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt
⬜ Dokumente zur Urkundenüberprüfung
Wichtig: Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Kamerun sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft führt daher in jedem Einzelfall eine Globalprüfung der Urkunden durch. Hinweise finden Sie auf unserer Webseite.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Unaufgefordert per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englisch- oder französischsprachige Unterlagen) eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zu einer umgehenden Ablehnung des Antrags führen.