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Merkblatt Familienzusammenführung - Ehegattennachzug

23.01.2024 - Artikel

Vorbereitung des Visumantrags

Die folgenden Informationen finden Anwendung auf den Nachzug zu deutschen und ausländischen Ehegatten sowie den Nachzug zu deutschen und ausländischen Verlobten zur Eheschließung im Bundesgebiet.

Allgemeine Informationen

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Die folgende Dokumente der Checkliste für einen Antrag auf Ehegattennachzug müssen im Original plus Kopien aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden. Achtung! Die Seiten und Dokumente bitte nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente

Eingereichte Originaldokumente werden nach Abschluss des Visumverfahrens zurückgegeben.

Checkliste für ein Visumantrag zum Ehegattennachzug

Folgendes muss zur Antragstellung vollständig mitgebracht werden:

  1. Gebühren: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Anträge zu ausländischen Ehegatten/-innen, ausländischen Verlobten und deutschen Verlobten: Antragsteller/-innen bis 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF
    2. Anträge zu deutschen Ehegatten/-innen und Ehegatten/-innen mit Unionsstaatsbürgerschaft (EU/EWR): Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Füllen Sie das Visum Antragsformular aus. Antragsteller/-innen unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften beider Eltern.
    1. Füllen Sie das Visum Antragsformular bei VIDEX national hier online aus.
    2. Drucken Sie das VIDEX Visum Antragsformular nach Abschluss des Fragebogens zweimal aus.
    3. Bringen Sie die ausgedruckten und unterschriebenen VIDEX Visum Antragsformulare zum Termin mit!
    4. Fragen zu VIDEX? Unser Merkblatt VIDEX hilft weiter!
  3. Formular Erklärung, § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Das Formular finden Sie hier.
  4. Passfotos: Zwei aktuelle Passfotos, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
  5. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  6. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  7. Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  8. Ausweisdokumente der Referenzperson: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Nachzug zum/zur deutschen Ehepartner/-in: Kopie Personalausweis, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
    2. Nachzug zum/zur ausländischen Ehepartner/-in: Kopie Carte d’Identité, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopie deutscher Aufenthaltstitel.
  9. Heiratsurkunde oder Anmeldung zur Eheschließung, § 13 Abs. 4 PStG: Abhängig von Art des Antrages.
    1. Ehepaare: Heiratsurkunde für Ehepartner
    2. Verlobte: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung gem. § 13 Abs. 4 PStG
  10. Scheidungsurteil: Wenn einer der Ehegatten (Referenzperson oder Antragsteller/-in) bereits einmal verheiratet war.
  11. Verpflichtungserklärung, §§ 66 bis 68a AufenthG (nur Verlobte): Original Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 bis 68a AufenthG, ausgestellt durch zuständige Behörde, Bonität nachgewiesen, nicht älter als sechs Monate.
  12. Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG: Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG des/der Ehepartners/-in in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  13. Sprachkenntnisnachweis: Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau A1), § 2 Abs. 9 AufenthG, nicht älter als ein Jahr.
  14. Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert.

Wichtige Informationen


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