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Vaterschaftsanerkennungen

Vaterschaftsanerkennung, © picture-alliance/ dpa
Sie möchten ein kamerunisches oder deutsches Kind anerkennen? Hier finden Sie alle Informationen bezüglich der rechtlichen Vorschriften, Terminvereinbarung und vorzulegenden Unterlagen.
Unterlagen
Bei zum Zeitpunkt der Geburt verheirateten Eltern ist grundsätzlich keine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vorgeburtlich möglich.
Alle notwendigen Informationen sowie die zur Beurkundung erforderlichen Dokumente haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslandsvertretung die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ablehnen kann. Es besteht keine Beurkundungspflicht.
Terminvereinbarung
Weitere Informationen und Termine zur Beurkundung können Sie erfragen unter konsularinfo@jaun.diplo.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.