Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Vaterschaftsanerkennungen
Vaterschaftsanerkennung, © Zoonar.com/Margarita Borodina
Sie möchten ein kamerunisches oder deutsches Kind anerkennen? Hier finden Sie alle Informationen bezüglich der rechtlichen Vorschriften, Terminvereinbarung und vorzulegenden Unterlagen.
Unterlagen
Bei zum Zeitpunkt der Geburt verheirateten Eltern ist grundsätzlich keine Vaterschaftsanerkennung notwendig. Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vorgeburtlich möglich.
Alle notwendigen Informationen sowie die zur Beurkundung erforderlichen Dokumente haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslandsvertretung die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ablehnen kann. Es besteht keine Beurkundungspflicht.
Terminvereinbarung
Für weitere Informationen und Termine zur Beurkundung kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.