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Eheschließungen von Deutschen in Kamerun

Eheringe

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01.12.2017 - Artikel

Hier haben wir Ihnen einige Informationen bezüglich der Eheschließung in Kamerun zusammengestellt. Weitere Informationen sollten bei dem zuständigen Standesamt in Kamerun erfragt werden.

Laut dem Gesetz zum Standesamtwesen Kameruns ist für die Eheschließung der Standesbeamte am Wohnort des kamerunischen Verlobten zuständig. Ein vorübergehender, touristischer Aufenthalt von bereits wenigen Tagen reicht für die Zuständigkeit des kamerunischen Standesbeamten aus, sofern einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Kamerun hat.
Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass der kamerunische Ehepartner rechtzeitig beim zuständigen Standesamt verbindliche Informationen einholt.
Die gesetzliche Aufgebotsfrist beträgt einen Monat. Es ist dringend ratsam, vom zuständigen Standesamt zu erfragen, welche Dokumente definitiv beigebracht werden müssen. Folgende Dokumente werden definitiv benötigt

- gültiger Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- internationale Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung
- ggf. Heirat - und Scheidungsurkunden früherer Ehen


Alle o.a. Dokumente in deutscher Sprache müssen ggf. mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Diese sollten in Deutschland angefertigt werden. Manche Standesämter verlangen ggf. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis.

Zwei Zeugen müssen bei der Eheschließung dabei sein.
Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn einer der Verlobten kein Französisch/ Englisch (je nach Landesteil) spricht.

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten oder anschließend einen Daueraufenthalt in Deutschland planen, können Sie hierfür ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Eine Meldung der Eheschließung bei der Botschaft ist nicht erforderlich.

Wollen Sie Ihre Eheschließung aus Kamerun für den deutschen Rechtsraum anerkennen lassen?

Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Kamerun derzeit nicht gegeben sind. Die Legalisation von Urkunden ist daher eingestellt. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Urkundenüberprüfung.

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