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Visum zur Familienzusammenführung

06.05.2024 - FAQ
Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch
Gemischtnationale Familie© Colourbox

Sie möchten zu Ihrem Ehegatten, Elternteil oder Kind nachziehen? Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Visa zur Familienzusammenführung zusammengestellt.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch!

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  1. Nutzen Sie unseren Visa-Navigator um sicher zu stellen, dass Sie ein Visum zur Familienzusammenführung benötigen.
  2. Tragen Sie sich auf unserer Terminwarteliste ein.
  3. Lesen Sie unser Merkblatt zu Ihrer Visumkategorie aufmerksam und vollständig durch.
    1. Merkblatt Familienzusammenführung - Ehegattennachzug
    2. Merkblatt Familienzusammenführung - Kinder- und Elternnachzug

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.

FAQ

Wird ein/e minderjärige/-r Antragsteller/-in durch eine Person, die nicht die elterliche Sorge innehat begleitet, wird eine von deutschen Stellen beglaubigte Vollmacht im Original benötigt.

Liegt keine Vollmacht vor, kann der Antrag nicht entgegengenommen werden.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ab vollständiger Vorlage aller Unterlagen (auch für die Urkundenüberprüfung) mindestens 12 Monate. Die lange Bearbeitungsdauer ist überwiegend auf die aufwändige Urkundenüberprüfung in Kamerun zurückzuführen und hängt zudem von der Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ab.

Sachstandsfragen werden vor Ablauf der regulären Bearbeitungsdauer nicht beantwortet.

In folgenden Fällen ein Sprachnachweis erforderlich:

  1. Für den Nachzug zum deutschen oder ausländischen Ehegatten oder zur Eheschließung sind Sprachkenntnisse auf Niveau A1 erforderlich. In bestimmten Fällen kann von dem Spracherfordernis abgesehen werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
  2. Für den Nachzug eines minderjährigen Kindes zum Elternteil, wenn das Kind das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat sind Sprachkenntnisse auf Niveau C1 erforderlich.

    Ausnahmen: Das minderjährige Kind zieht zu einem deutschen Elternteil. In diesem Fall sind keine Sprachkenntnisse erforderlich. Auch bei einem Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Hinweis: Es werden nur ALTE-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert.

Sollten das Zertifikat bei Antragstellung noch nicht vorliegen, so ist eine Nachreichung (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen) möglich. Sollten Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nach angemessener Fristsetzung nicht nachgereicht haben, so wird ihr Antrag abgelehnt.

Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht muss, falls der Nachzug nur zu einem Elternteil erfolgen soll, die persönliche Einverständniserklärung des in Kamerun verbleibenden Elternteils vorliegen. Diese kann in der Botschaft bei Antragstellung unter Vorlage eines Identitätsnachweises aufgenommen werden.

Andernfalls muss die Einverständniserklärung in beglaubigter Form eingereicht werden.

Ausländische Urkunden sind nicht ohne weiteres für den deutschen Rechtsbereich gültig. Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden in Kamerun bis auf weiteres nicht gegeben sind, wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft überprüft daher im Rahmen einer Identitätsprüfung, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft.

Nährere Informationen finden Sie unter der Rubrik Urkundenüberprüfung.


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