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Checkliste Passantrag - Minderjährige -
Alle Unterlagen sind im Original und einer Kopie bei Antragstellung vorzulegen. Ausländische, nicht englisch- oder französischsprachige Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
Dies gilt auch, wenn die gleichen Unterlagen bereits zu einem anderen Zweck (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige, Visum o.ä.) in der Botschaft eingereicht wurden.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (von den gesetzlichen Vertretern zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind). Bei gemeinsamer Sorge müssen beide Elternteile zur Beantragung vorsprechen. Sollte ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert sein, so ist dessen Einverständniserklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift vorzulegen.
- Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteils). Bitte wie folgt ändern: Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes in Kamerun gilt in der Regel kamerunische Sorgerechtsstatut. Die Zustimmung des anderen Elternteils zur Passausstellung ist ggf. erforderlich.
- Ggf. Bisheriger Reisepass des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis zum Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit (vor allem bei Erstanträgen; z.B. Einbürgerungsurkunde des Kindes oder Einbürgerungsurkunde des dt. Elternteils)
- Reisepässe bzw. der Personalausweise der Eltern
- Melde- bzw. Abmeldebescheinigung für das Kind oder ggf. der Eltern. Falls das Kind in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich entsprechend.
- Ein biometrisches aktuelles Passbild. Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden.
- Bei Kindern nicht verheirateter Eltern: Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung bzw. eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung; bei ledigen Müttern: Ledigkeitsbescheinigung
- Bei Kindern verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern; Ggf. Bescheinigung über die Namensführung des Kindes, sofern die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen. Informationen hierzu erteilt die Botschaft. Die Eintragung eines Familiennamens in der kamerunischen Geburtsurkunde ist nicht für die Namensführung nach deutschem Recht maßgeblich.
Die Botschaft behält sich vor in Einzelfällen weitere Dokumente anzufordern.
Bei Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses wenden Sie sich vor Buchung eines Termins unbedingt vorab über unser Kontaktformular an die Botschaft.