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Checkliste - Visumverfahren AuPair

08.05.2024 - Artikel


Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen

Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)

Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

Checkliste für ein Au-Pair-Visumantrag

  1. Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF. Antragsteller/-innen mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln: gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
  3. Passfotos: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  7. Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in): Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  8. Au Pair Vertrag / Einladung unterschrieben von der Gastfamilie sowie dem Antragsteller
  9. Pass / Personalausweis und Meldebescheinigung der Gasteltern
  10. Aktueller Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Deutsch A1).
  11. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse. Beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
  12. Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
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