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Checkliste - Visumverfahren AuPair
Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde
Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen
Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:
- Mappe: Originaldokumente
- Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)
Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!
Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.
Checkliste für ein Au-Pair-Visumantrag
- Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig bis min. drei Monate nach Ende des geplanten Aufenthalts, min. zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in) und/oder Heiratsurkunde: und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Au Pair Vertrag / Einladung unterschrieben von der Gastfamilie sowie dem Antragsteller
- Pass / Personalausweis und Meldebescheinigung der Gasteltern
- Sprachkenntnisnachweis von min. einfachen deutschen Sprachkenntnissen (Zertifikat Niveau A1), nicht älter als ein Jahr.
Hinweis: Es werden nur ALTE zertifizierte-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert. - Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse, Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
- Qualifikationsnachweise – Persönliches: Tabellarischer Lebenslauf und Motivationsschreiben in deutscher Sprache, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.