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Checkliste - Visumverfahren Familienzusammenführung (Eltern/Kind)
Zuständigkeit
Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst derzeit die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Die Zuständigkeit der Botschaft Jaunde ist also gegeben, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
Erforderliche Dokumente
Original mit zwei Sätzen Fotokopien.
Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
⬜ Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschrieben Antragsformulare für ein Langzeitvisum
⬜ Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Zwei aktuelle biometrische Passfotos (Größe 35 x 45mm) vor hellem Hintergrund. Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben und eines lose beizufügen.
⬜ Ein gültiger und unterschriebener Reisepass (mit mindestens noch einer sechs-monatigen Gültigkeit, ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und mindestens noch zwei leeren Seiten)
⬜ Kamerunische ID Karte (CNI) oder der Beleg darüber, dass sie beantragt wurde / Kamerunischer Aufenthaltstitel
⬜ Ggf. Aufenthaltsnachweis für den Amtsbezirk der Botschaft Jaunde
⬜ Weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe
⬜ Geburtsurkunde (und ggf. Gerichtsurteil)
⬜ Ggf. Heiratsurkunde
⬜ Ggf. Geburtsurkunden der Kinder
⬜ Abgelaufene Aufenthaltstitel (falls Sie bereits früher einmal in Deutschland gelebt haben)
⬜ Nachweise zur verwandtschaftlichen Beziehung zu dem Kind/Elternteil (Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Gerichtsurteil)
⬜ Kopie des Ausweises des Kindes/Elternteils in Deutschland sowie ggf. Kopien des kamerunischen Visums einschließlich Ein- und Ausreisestempel
⬜ Kopie des deutschen Aufenthaltstitels falls das Kind/der Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
⬜ Kopie der Einbürgerungsurkunde falls das Kind/der Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
⬜ Meldebescheinigung des Elternteils/Kindes in Deutschland
⬜ Ggf. Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Erforderliche Sprachnachweise“
⬜ Dokumente zur Urkundenüberprüfung
Wichtig: Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Kamerun sind bis auf weiteres nicht gegeben. Daher wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft führt daher in jedem Einzelfall eine Globalprüfung der Urkunden durch. Hinweise finden Sie auf unserer Webseite.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern und deren Echtheit zu überprüfen.
Unaufgefordert per Post oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden.
Alle Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten, die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englisch- oder französischsprachige Unterlagen) eine Übersetzung an und reichen Sie diese in doppelter Ausfertigung ein.