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Merkblatt Familienzusammenführung - Kinder- und Elternnachzug

06.05.2024 - Artikel

Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen

Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)

Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

Checkliste für ein Visumantrag zum Kinder- und Elternnachzug

  1. Gebühren: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Anträge zu ausländischen Kindern oder ausländischen Elternteilen: Antragsteller/-innen bis 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    2. Anträge zu deutschen Kindern oder Eltern oder Kindern oder Eltern mit Unionsstaatsbürgerschaft (EU/EWR): Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
  3. Passfotos: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  7. Ausweisdokumente der Referenzperson: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Nachzug zum/zur deutschen Kind / Elternteil: Kopie Personalausweis, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
    2. Nachzug zum/zur ausländischen Kind / Elternteil: Kopie Carte d’Identité, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopie deutscher Aufenthaltstitel.
  8. Heiratsurkunde: Heiratsurkunde der Eltern des beteiligten Kindes.
  9. Scheidungsurteil: Wenn eine Scheidung stattgefunden hat, Scheidungsurteil der Eltern des beteiligten Kindes.
  10. Nachweis der Verwandtschaft zwischen Kind und Elternteil: Nachweis der Verwandtschaft auf folgende Arten möglich:
    1. Deutsche Geburtsurkunde des beteiligten Kindes oder
    2. kamerunische original Geburtsurkunde (keine Duplikate) des beteiligten Kindes oder
    3. Vaterschaftsanerkennung des beteiligten Elternteils oder
    4. deutsches Gerichtsurteil zur Verwandtschaft.
  11. Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG: Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG des/der Kind / Elternteils in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  12. Sprachkenntnisnachweis: Antragstellende Kinder über 16 Jahren müssen den Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache, Zertifikat Niveau C1 erbringen, § 32 Abs. 2 AufenthG i.V.m § 2 Abs. 12 AufenthG.
  13. Zusätzliche Dokumente für Visumanträge Minderjähriger: Notwendige Unterlagen für Antragsteller/-innen unter 18 Jahren: Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht muss, falls der Nachzug nur zu einem Elternteil erfolgen soll, die persönliche Einverständniserklärung des in Kamerun verbleibenden Elternteils vorliegen. Diese kann in der Botschaft bei Antragstellung unter Vorlage eines Identitätsnachweises aufgenommen werden. Andernfalls muss die Einverständniserklärung in beglaubigter Form eingereicht werden.
  14. Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert.

Wichtige Informationen

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