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Merkblatt Familienzusammenführung - Kinder- und Elternnachzug

23.01.2024 - Artikel

Vorbereitung des Visumantrags

Die folgenden Informationen finden Anwendung auf den Nachzug zu deutschen und ausländischen Kindern sowie den Nachzug zu deutschen und ausländischen Eltern im Bundesgebiet.

Allgemeine Informationen

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Die folgende Dokumente der Checkliste für einen Antrag auf Kinder- oder Elternnachzug müssen im Original plus Kopien aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden. Achtung! Die Seiten und Dokumente bitte nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente

Eingereichte Originaldokumente werden nach Abschluss des Visumverfahrens zurückgegeben.

Checkliste für ein Visumantrag zum Kinder- und Elternnachzug

Folgendes muss zur Antragstellung vollständig mitgebracht werden:

  1. Gebühren: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Anträge zu ausländischen Kindern oder ausländischen Elternteilen: Antragsteller/-innen bis 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    2. Anträge zu deutschen Kindern oder Eltern oder Kindern oder Eltern mit Unionsstaatsbürgerschaft (EU/EWR): Gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Füllen Sie das Visum Antragsformular aus. Antragsteller/-innen unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften beider Eltern.
    1. Füllen Sie das Visum Antragsformular bei VIDEX national hier online aus.
    2. Drucken Sie das VIDEX Visum Antragsformular nach Abschluss des Fragebogens zweimal aus.
    3. Bringen Sie die ausgedruckten und unterschriebenen VIDEX Visum Antragsformulare zum Termin mit!
    4. Fragen zu VIDEX? Unser Merkblatt VIDEX hilft weiter!
  3. Formular Erklärung, § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Das Formular finden Sie hier.
  4. Passfotos: Zwei aktuelle Passfotos, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
  5. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  6. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  7. Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  8. Ausweisdokumente der Referenzperson: Abhängig von der Art des Antrages.
    1. Nachzug zum/zur deutschen Kind / Elternteil: Kopie Personalausweis, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, bei Einbürgerung: Kopie Einbürgerungsurkunde.
    2. Nachzug zum/zur ausländischen Kind / Elternteil: Kopie Carte d’Identité, Kopie Reisepass Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopie deutscher Aufenthaltstitel.
  9. Heiratsurkunde: Heiratsurkunde der Eltern des beteiligten Kindes.
  10. Scheidungsurteil: Wenn eine Scheidung stattgefunden hat, Scheidungsurteil der Eltern des beteiligten Kindes.
  11. Nachweis der Verwandtschaft zwischen Kind und Elternteil: Nachweis der Verwandtschaft auf folgende Arten möglich:
    1. Deutsche Geburtsurkunde des beteiligten Kindes oder
    2. kamerunische original Geburtsurkunde (keine Duplikate) des beteiligten Kindes oder
    3. Vaterschaftsanerkennung des beteiligten Elternteils oder
    4. deutsches Gerichtsurteil zur Verwandtschaft.
  12. Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG: Meldebescheinigung, § 18 Abs. 2 BMG des/der Kind / Elternteils in Deutschland, nicht älter als sechs Monate.
  13. Sprachkenntnisnachweis: Achtung! Antragstellende Kinder über 16 Jahren müssen den Nachweis über das Beherrschen der deutschen Sprache, Zertifikat Niveau C1 erbringen, § 32 Abs. 2 AufenthG i.V.m § 2 Abs. 12 AufenthG.
  14. Dokumente zur Urkundenüberprüfung werden durch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde nach Antragstellung angefordert.

Wichtige Informationen

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