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Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

23.12.2022 - Artikel

Sicher Reisen, Notfälle vorbeugen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Beugen Sie Notfällen vor und bereiten Sie Ihre Reise ins Ausland gewissenhaft vor. Das Auswärtige Amt hat Ihnen hierzu den umfassenden Leitfaden Sicher Reisen zusammengestellt. Beachten Sie hierbei insbesondere:

  1. die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland,
  2. die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes,
  3. installieren Sie sich die Reise-App Sicher Reisen des Auswärtigen Amtes,
  4. registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND und
  5. folgen Sie dem Krisenreaktionszentrum des Auswärtigen Amt auf Twitter,
  6. diese Hinweise zum Verhalten im Krisenfall.

Achtung! Für Kamerun besteht derzeit eine Teilreisewarnung sowie für die Zentralafrikanische Republik eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Hilfe für deutsche Staatsangehörige im Notfall

Sie sind deutsche/r Staatsbürger /-in in Not und befinden sich im Amtsbezirk der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland?

Erreichbarkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde in Notfällen

  • während der Öffnungszeiten mittels unserer üblichen Kontaktmöglichkeiten sowie
  • außerhalb der Öffnungszeiten den Bereitschaftsdienst bis Mitternacht unter +237 677 700 705 sowie unter +237 655 80 25 00.

Attention ! Réservé aux citoyens allemands ! Il ne sera répondu à aucune demande de visa et/ou de rendez-vous ! For German citizens only! Visa and/or appointment requests will not be answered! Nur für deutsche Staatsbürger! Es werden keine Visa- und/oder Terminanfragen beantwortet!

Erreichbarkeit der Honorarkonsuln der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde

Welche Art von Hilfe kann die Botschaft leisten?

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann

  • bei Passverlust einen Reisepass zur unmittelbaren Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
  • bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden vermitteln und Überweisungsmöglichkeiten aufzeigen,
  • bei Festnahme / Inhaftierung Angehörige unterrichten,
  • bei Todesfällen Unterstützung leisten,
  • Kontakte zu örtlichen Anwälten, Ärzten, Übersetzer und Bestattungsinstituten vermitteln.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann nicht

  • örtlichen (Sicherheits-) Behörden Anweisungen erteilen oder auf diese Einfluss nehmen,
  • anwaltliche Tätigkeiten / Vertretungen vor Gericht wahrnehmen oder auf laufende (Gerichts-) Verfahren Einfluss nehmen,
  • offenen Forderungen (Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten, Flugtickets) begleichen oder bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubsaufenthalts finanzieren,
  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen,
  • die Aufgaben von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken übernehmen,
  • die Kosten von Such-, Rettungsaktionen oder Überführungskosten bei Todesfällen übernehmen oder verauslagen.

Wichtige Informationen zu Einzelfällen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.

Achtung! Für Kamerun besteht derzeit eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts. Für die Zentralafrikanische Republik besteht derzeit eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Sie sind in rechtliche Schwierigkeiten geraten oder benötigen Rechtsauskünfte bezüglich lokaler Gesetze und Vorschriften?

Wir haben Ihnen eine Liste mit den uns bekannten Anwälten zusammengestellt, die Ihnen weiterhelfen können.

Die Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass Rechtsauskünfte ggf. kostenpflichtig sind und die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde keine Anwaltskosten übernimmt.

Leiter: Dr. Jochen Bürkle, Tropenmediziner

Zuständigkeitsbereich: Angola, Botswana, Gabun, Kamerun, DR Kongo, Kongo, Madagaskar, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Südafrika, Zimbabwe, São Tomé und Príncipe, Lesotho, Mauritius.

Die Regionalarztdienststelle kann nur in begründeten Ausnahmefällen zur Versorgung deutscher Staatsbürger und EU-Bürger nach vorheriger telefonischer Absprache konsultiert werden. Für den Zugang zur Liegenschaft ist ein Ausweisdokument vorzulegen.

Weitere Informationen, Öffnungszeiten und Kontaktdetails finden Sie hier. Die telefonische Erreichbarkeit der Rezeption ist durch die ausgedehnte Reisetätigkeit des Regionalarztes, deutschen und südafrikanischen Feiertagen und Urlauben mitunter eingeschränkt.

Im Folgenden werden einige Typen von Betrugsversuchen mit Bezug zu Kamerun vorgestellt, die wiederholt aufgetreten sind. Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte halten Sie uns über mögliche Betrugsversuche aus Kamerun, die Ihnen auffallen, auf dem Laufenden.

Obwohl Kamerun aus einem hauptsächlich französischsprachigen und einem kleineren englischsprachigen Landesteil besteht, erfolgen Betrugsversuche in Deutschland derzeit fast ausschließlich in englischer Sprache oder in mangelhaftem Deutsch unter Zuhilfenahme von Übersetzungsprogrammen.

1. Fingierte Kauf- und Arbeitsangebote

Häufig kommen Kaufangebote (direkt oder über Internetforen) von angeblichen kamerunischen Tierzuchtbetrieben vor - beliebt sind Hunde-, Papageien- und Schlangenzüchtungen, aber auch Pferde und Affen werden angeboten. Die in betrügerischer Absicht angebotenen Tiere existieren nicht. Interessierte Käufer werden aufgefordert, Vorauszahlungen für Transport, Käfige, Impfungen, Versicherungen, Flughafengebühren usw. zu leisten und dadurch hingehalten. Zahlungen sollen in der Regel über Western Union erfolgen. Das ermöglicht dem Betrüger eine einfache und risikoarme Geldübernahme in einem beliebigen Büro. Nach der ersten Zahlung meldet der Betrüger angeblich aufgetretene Komplikationen beim Transport, es seien in letzter Minute noch Tierkäfige, Gebühren, Impfungen o.ä. zu zahlen oder er gibt vor, die Tiere seien verstorben oder auf dem falschen Flughafen gelandet. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, nach und nach weitere Zahlungen zu erwirken. Gelegentlich melden sich im Verlauf der Dinge vorgeblich auch „Rechtsanwälte“, die „Flughafenbehörde“ oder „Sondereinheiten der kamerunischen Polizei“, um ihre „Hilfe“ anzubieten, aber ebenso auf einer Vorauszahlung bestehen.

Die Botschaft warnt eindringlich vor diesen Betrugsversuchen und empfiehlt, keine Zahlungen zu leisten und jeglichen Kontakt abzubrechen. Es ist so gut wie aussichtslos, das einmal gezahlte Geld zurückzuerlangen. Derlei Betrugsfälle können bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Auch wenn die deutsche Polizei kaum etwas unternehmen kann, wird sie dafür sorgen, dass die E-Mailadresssen gespeichert und womöglich gesperrt werden.

Sie können solche Fälle auch der kamerunischen Botschaft in Berlin melden, denn das Ausmaß solcher Betrugsversuche ist geeignet, den Ruf Kameruns zu schädigen.

Die Einfuhr geschützter Arten wird im übrigen durch das Washingtoner Artenschutzabkommen - CITES - geregelt.

2. Angebote zum Kauf von Speiseöl

Vermehrt sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Speiseöl in betrügerischer Absicht über das Internet angeboten wird. Es handelt sich dabei angeblich um Palm-, Sonnenblumen-, Raps- oder andere pflanzliche Öle. Auch bei dieser Art von Betrug werden Vorauszahlungen gefordert, die zumeist über Geldtransferbüros erfolgen sollen.

Die Botschaft weist darauf hin, dass Kamerun derzeit nicht über die notwendigen Produktionskapazitäten verfügt, um derartige Öle zu exportieren. Palmöl führt das Land sogar selbst ein, um seinen Eigenbedarf zu decken. Schon aus diesem Grund müssen verlockende Angebote aus Kamerun kritisch auf mögliche Betrugsabsichten geprüft werden.

3. Adoptionsangebote in betrügerischer Absicht

Betrüger geben sich typischerweise als mittellose Eltern aus, die nicht im Stande sind, eine angemessene Erziehung ihres Kindes zu gewährleisten, und es deshalb zur Adoption anbieten. Gelegentlich stammen die Angebote auch von angeblichen Mitarbeitern von Waisenhäusern. Die zukünftigen Eltern sollen oft lediglich die Reisekosten für das Kind übernehmen. Kaum hat sich das Opfer zur Übernahme der Kosten bereit erklärt, wird wegen „unvorhergesehener Kosten“ wie z.B. für Behörden, den Flug und medizinische Versorgung, um weitere Zahlungen gebeten. Die vermittelten Kinder und die Waisenhäuser existieren nicht. Auch die Übersendung von Fotos oder kamerunischer Geburtsurkunden ist kein Zeichen dafür, dass der Vermittler seriös ist.

Wenn Sie eine Auslandsadoption in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung.

4. Sogenannte „Nigeria-Briefe“

Die Angebotsschreiben, die per Brief, Fax oder E-Mails an willkürlich ausgewählte Adressaten verschickt werden, bitten die Empfängern um Hilfe beim Transfer von Millionenbeträgen. Als Belohnung werden bis zu 30 % der Transfersumme in Aussicht gestellt. Die Absender geben an, gesellschaftlich hochstehende Persönlichkeiten zu sein, und vermitteln durch angeblich offizielle Schreiben einen seriösen Eindruck. Antwortet man ihnen, stellen sie Forderungen, die von Blankovordrucken der eigenen Bank bis hin zu Geldüberweisungen reichen - in keinem der Fälle haben die Opfer das in Aussicht gestellte Geld erhalten. Die Verfasser solcher Schreiben kommen zumeist aus Nigeria, weshalb man auch von der so genannten „Nigeria-Connection“ spricht. Inzwischen zählen auch andere afrikanische Länder wie Kamerun, Togo, Ghana, Sierra Leone, Côte d’Ivoire und Südafrika zu den Absenderländern.

Weitere Informationen können Sie über Suchmaschinen im Internet unter den Stichworten „Betrug Kamerun“ oder „Feyman, Feymen, Feymania“ bzw. „Nigeria-Connection“ und mittlerweile auch unter „Cameroon Connection“ finden.

5. Vorgetäuschtes Interesse an Importen aus Deutschland

Fiktive Unternehmen oder Institutionen, gern auch traditionelle Führer oder Repräsentanten der Regierungspartei RDPC (engl.: CPDM) bekunden ihr Interesse an Waren oder Dienstleistungen oder geben ungewöhnlich große Bestellungen auf. Reagiert man, bitten sie um Überweisung einer bestimmten Summe zur Begleichung anfallender Registrierungskosten, ohne die die Einfuhr angeblich nicht möglich ist. Gelegentlich wurde in der Vergangenheit um die Übersendung größerer Warenproben gebeten.

Auch hier agieren Personen, die zur „Nigeria Connection“ bzw. zur sogenannten „Feymania“ gezählt werden müssen. Das Internet bietet diesen betrügerischen Geschäftsleuten eine ideale Plattform: Geringe Kommunikationskosten sowie die Möglichkeit, ohne Briefkopf, Stempel und andere schwerer zu fälschende Merkmale zu arbeiten. Es gibt jedoch auch Betrüger, die sich des Namens einer echten Firma oder staatlicher Stellen bedienen und deren (nach ihren Bedürfnissen leicht abgeänderten) Briefkopf, Logo u.ä. benutzen.

Häufig sind es auch selbstgebastelte Dokumente, die sich durch viele Rechtschreibfehler, falsche Terminologie oder missbrauchter Wappen auszeichnen.

Die Betrüger stellen Großaufträge in Aussicht; gelegentlich führen sie auch eine fingierte Ausschreibung im Internet durch. Allen Fällen ist gemeinsam, dass irgendwann eine Zahlung auf ein Konto oder an eine Transferagentur in Kamerun erfolgen soll, sei es für Provisionen, Registrierungs-, Anwaltskosten o.ä. Falls die deutsche Firma dann misstrauisch wird, drängt plötzlich die Zeit. Der Betrüger droht, den Auftrag zu stornieren bzw. dem bei der angeblichen Ausschreibung zweitplatzierten Unternehmen den Auftrag zu erteilen.

Was können Sie tun? Wir raten grundsätzlich zur Vorsicht, wenn Sie den Geschäftspartner nicht kennen (keine Überweisungen, keine Musterlieferungen). Anfragen, ob eine bestimmte öffentliche Ausschreibung tatsächlich existiert, können direkt an die zuständige Behörde für öffentliche Ausschreibungen gerichtet werden:

ARMP (Agence de Régulation des Marchés Publics)
BP 6604 Yaoundé (Cameroun)
Tel: (237) 22 20 18 03
Fax: (237) 22 20 60 43, www.armp.cm

Informationen über Internationale Öffentliche Ausschreibungen liefern auch:
Germany Trade and Invest GmbH
Postfach 10 05 22
Agrippastraße 9
50445 Köln
Tel.: 0221-2057-0, www.gtai.de, www.ixpos.de

Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e.V.
Neuer Jungfernstieg 21
20354 Hamburg
Tel.: 040-41 91 33-0
Fax: 040-35 47 04, www.afrikaverein.de

Sie können bei der kamerunischen Industrie- und Handelskammer fragen, ob eine bestimmte Firma ordnungsgemäß registriert ist:
Chambre de Commerce, d'Industrie, des Mines et de l’Artisanat
B.P. 4011 Douala
Tel.: (237) 33 42 67 87 oder 33 42 98 81
Fax: (237) 3342 55 96
E-Mail: cide@ccima.net, www.ccima.net
Erfahrungsgemäß werden telefonische Anfragen bevorzugt behandelt.

Auskünfte erteilt auch der kamerunische Arbeitgeberverband GICAM (Groupement Inter-Patronal du Cameroun)
B.P. 829 Douala
Tel.: (237) 33 42 31 41 oder 33 42 64 99
Fax: (237) 33 43 38 80, www.legicam.org

Des weiteren besteht ein Verein deutscher und kamerunischer Unternehmer in Duala, den Sie um Auskünfte bitten können:
Club des amis d’Allemagne
B.P. 12299 Douala
Tel.: (237) 33 00 01 09
Fax: (237) 33 01 38 08
E-Mail: caa.info@yahoo.de

Sie sollten die im Exportgeschäft üblichen Absicherungen vornehmen. Vorleistungen sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden.

Versuche, einen einmal entstandenen Schaden auf rechtlichem Wege zu beheben, sind in Kamerun angesichts des wenig effizienten Justizsystems nicht sehr aussichtsreich, auf alle Fälle aber langwierig und kostenintensiv. Allgemeine Informationen über die Wirtschaftslage in Kamerun findet man u.a. auf der Website („investir en zone franc“).

6. Anbahnung von Geschäftskontakten zur Erschleichung eines Schengenvisums

Manchmal geht es nicht nur um den Aufbau von Geschäftskontakten, sondern um die Erschleichung von Visa. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen die vermeintlichen Kunden trotz erteilter Visa nie bei dem deutschen Partnerunternehmen erschienen sind. Auch haben deutsche Unternehmen - neben nutzlosem zeitlichen Aufwand – finanzielle Verluste erlitten (durch Übersendungen von Musterlieferungen, Dispositionen für vermeintliche Warenbestellungen, Hotelreservierungen, Geldüberweisungen für nicht erforderliche Registrierungskosten u.Ä.).

Bevor Sie einen möglichen kamerunischen Geschäftspartner schriftlich einladen (was für die Visumserteilung erforderlich ist), sollten Sie sich von ihm ein möglichst umfassendes Bild machen. Bei folgenden Konstellationen ist Vorsicht geboten:

  1. Ihr Geschäftspartner stellt so gut wie keine Informationen über sich selbst, seine Geschichte, Umsätze, Märkte und Produkte oder Referenzen bereit, sondern kündigt sofort eine Bestellung an und bittet um eine (oder mehrere) Einladungen nach Deutschland. Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob der beabsichtigte Besuch für die Geschäftsabwicklung tatsächlich üblich und erforderlich ist.
  2. Ihr Geschäftspartner stellt Großaufträge in Aussicht, die mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten eines Entwicklungslands wie Kamerun nicht in Einklang zu bringen sind.
  3. Ihr Geschäftspartner drängt zur Eile.

Wenn bei der Prüfung des Visumsantrags bezweifelt werden muss, dass ein echtes Geschäftsinteresse besteht und der Reisende zur Rückkehr bereit ist, wird - auch zum Schutz deutscher Unternehmen - der Antrag abgelehnt.

Anfragen, ob eine Firma in Kamerun ordnungsgemäß bei der hiesigen Industrie- und Handelskammer registriert ist, können Sie bei einer der oben genannten Wirtschaftseinrichtungen in Kamerun stellen.

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