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Studenten Visa
Das Studenten Visum berechtigt zu Langzeitaufenthalten zu Studienzwecken in der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch!
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Nutzen Sie unseren Visa-Navigator um sicher zu stellen, dass Sie ein Studenten Visum benötigen.
- Registrieren Sie sich im Auslandsportal und folgen Sie den Anweisungen.
- Achtung: Sollten Sie ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (Deutschland oder EU-Mittel) erhalten oder ein Forscher mit Aufnahmevereinbarung sein (§18d AufenthG), registrieren Sie sich stattdessen bitte auf dieser Warteliste.
- Stellen Sie die Antragsunterlagen für Ihren Termin bei VFS Global bzw. bei der Botschaft nach der Checkliste zusammen.
Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.
Wichtige Informationen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag wie folgt zusammen:
- Mappe: Originaldokumente
- Mappe: Ausdruck der im Auslandsportal eingereichten Unterlagen
Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!
Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.
- Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
Hinweis: Es fallen zusätzliche Servicegebühren bei VFS Global an.
Antragsteller/-innen mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln: gebührenfrei. - Visumantragsformular: Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
- Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Ggf. Hochzeitsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
- Aktuelle Zulassung zum Universitätsstudium:
- Unbedingter Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität oder
- Bedingter Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität und Sprachkursbestätigung oder
- Zulassungsbescheid zum DSH/C1/TestDaF Sprachkurs mit anschließendem Studium an einer deutschen Universität oder
- Zulassung zum Studienkolleg oder
- Zulassung zur Aufnahmeprüfung.
- Wenn Sie einen Sprachkurs in Deutschland besuchen, muss die entsprechende Bestätigung der Sprachschule sowie der Finanzierungsnachweis vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Ende Sprachkurs und Aufnahme des Studiums nicht mehr als drei Monate liegen sollten. - Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis. - Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
- Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Belege über Finanzierung (bspw. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung „nachgewiesen“ gem. §§ 66 bis 68a AufenthG).
Bitte beachten Sie, sollten Sie an einer privaten Universität zugelassen sein, müssen Sie die Finanzierung für min. das erste Jahr nachweisen. - Zusätzliche Dokumente für Antragstellende unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente beider Eltern / Sorgeberechtigte: Kopie Reisepass Datenseite oder Carte d’Identité Kamerun und ggf. Aufenthaltstitel und
- Unterschriften beider Eltern / Sorgeberechtigten auf dem Antragsformular bei gemeinsamer Vorsprache mit dem Kind bei VFS Global oder
- Durch deutsche Stellen beglaubigte Zustimmungserklärung der fehlenden Sorgeberechtigten oder
- Persönliche Vorsprache der fehlenden Sorgeberechtigten bei VFS Global innerhalb von drei Werktagen oder
- Registrierung für einen Termin zur persönlichen Vorsprache des fehlenden Sorgeberechtigten im Bereich Konsularservice der deutschen Botschaft in Jaunde, Kamerun.
- Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines dt. Anbieters, einer unbegrenzten Deckungssumme und einer allgemeinen Gültigkeitsdauer von min. zwei Monaten.
Wird vor Aufnahme des Studiums ein Sprachkurs und Sprachprüfung in Deutschland absolviert, muss die Krankenversicherung für min. ein Jahr gültig sein.
Sollten Sie ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (Deutschland oder EU-Mittel) erhalten oder ein Forscher mit einer Aufnahmevereinbarung (§ 18d AufenthG) sein, registrieren Sie sich bitte auf dieser Warteliste und nicht im Auslandsportal. Sie erhalten einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Antragstellung direkt bei der deutschen Botschaft (Konsulat) und nicht bei VFS Global. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Voraussetzung erfüllen, kontaktieren Sie bitte die Botschaft und senden Ihre Stipendiumszusage als Anhang.
Es müssen beim Termin alle Unterlagen von der Checkliste vorlegen.
- Mappe: Originaldokumente
- Mappe: Kopien aller (Original-)dokumente (Vorder- und Rückseite)
| Visum zum Studium mit bestimmten Qualifikationen |
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| Visum zum Studium - Regelfall mit Zulassung zum Studium |
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| Studienvorbereitender Sprachkurs/Aufnahmetest/Bewerbung |
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Wartezeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde empfiehlt die Vorlage eines Sprachkenntnisnachweis (min. Niveau B1), um die Plausibilität und die Glaubwürdigkeit der Motivation für den angestrebten Studienaufenthalt zu stützen.
Eine Registrierung im Auslandsportal ist nur mit einem A1 Zertifikat möglich.
Für englischsprachige Studiengänge müssen die geforderten Englischkenntnisse (z.B. TOEFL-Zertifikat) vorgelegt werden.
Achtung: Es werden nur ALTE zertifizierte Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert. Das Prüfungsdatum sollte nicht länger als ein Jahr her sein. Das älteste Modul zählt!
Finanzierungsbetrag
Im Rahmen des Visumverfahrens ist die Finanzierung für das erste Studienjahr nachzuweisen, sofern das Studium nicht für weniger als ein Jahr aufgenommen werden soll.
Bei allen Finanzierungsmöglichkeiten muss bei der Antragstellung ein Betrag von mindestens 992 EUR pro Monat (~11.904 EUR pro Jahr) nachgewiesen werden.
Sperrkonto
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie zunächst freie Wahl, wobei bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen.
Verpflichtungserklärung
Dritte, die im Inland wohnen und die Lebensunterhaltssicherung übernehmen wollen, können eine Verpflichtungserklärung, §§ 66 bis 68a AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
Diese muss den Vermerk „nachgewiesen“ enthalten. Verpflichtungserklärungen, bei denen die Finanzierung „glaubhaft gemacht“ wurde, können für die Beantragung eines Studienvisums leider nicht akzeptiert werden. Die Verpflichtungserklärung darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate alt sein.
Bitte fügen Sie Ihrem Visumantrag die entsprechenden Verwandtschaftsnachweise bei (z.B. Geburtsurkunden).
Stipendium
Sollten Sie ein Stipendium (z.B. vom DAAD, Erasmus+, einer Universität oder einer Stiftung) erhalten haben, so kann dies als Finanzierungsnachweis akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass auch Stipendien mindestens den oben genannten Monats-/Jahresbetrag abdecken müssen. Sollte das zugesagte Stipendium die Summe nicht abdecken, so müssen einen weiteren Nachweis (z.B. Sperrkonto) in Höhe des Fehlbetrages nachweisen.
Private Universität
Sollten Sie an einer privaten Universität studieren wollen, müssen Sie die Zahlung der Studiengebühren des ersten Jahres nachweisen.
Ab dem 01.12.2025 übernimmt der externe Dienstleister VFS Global die Annahme von Anträgen in den Kategorien:
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG (Vorabzustimmung der Ausländerbehörde)
- Erwerbstätigkeit im Bereich Pflege und Gesundheit
- Studenten (Ausnahme Stipendiaten)
Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge erfolgt auch weiterhin ausschließlich durch die Botschaft bzw. dem BfAA. VFS Global ist lediglich für die Annahme der Anträge, die Erfassung der Biometriedaten und die Vollständigkeitsprüfung zuständig. Nach Abschluss der Prüfung durch die Botschaft bzw. dem BfAA, wird die Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag durch VFS Global an die antragstellende Person ausgehändigt. VFS Global hat keinen Einfluss auf die Prüfung und erfährt auch nicht, ob ein Visum erteilt oder abgelehnt wurde.
4th Floor „Immeuble Ekang“ (Opposite Palais des sports)
Yaoundé
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde bei der Bearbeitung von Visumanträgen in den Kategorien Studium, Erwerbstätigkeit und Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgegeben.
Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung durch das BfAA finden Sie hier.
Achtung, unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde und das BfAA behalten sich vor in Einzelfällen weitere Unterlagen anzufordern und die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen. Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.
Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Antragsunterlagen derzeit bis zu drei Monate. Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.
Achtung! Die Vorlage gefälschter oder verfälschter Unterlagen und die Tätigung falscher Angaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrages!
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einspeicherung in die Visa-Warndatei und die Erfassung von Einreisebedenken erfolgen kann!
Die Speicherung in die Warndatei erfolgt bei Personen, die als Visumantragsteller/-in im Visumverfahren gefälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben, § 2 VWDG.
Weitere Informationen zur Visa-Warndatei finden Sie auf der Informationsseite der Bundespolizei.
Die deutsche Botschaft fordert am Telefon niemals zur Überweisung von Geldbeträgen auf. Zahlungen an die Pass oder Visastelle erfolgen ausschließlich an den Schaltern, auf Grundlage einer Gebührenverordnung und gegen Aushändigung einer amtlichen Quittung.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern oder die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen. Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.
Deutsche, englische und französische Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Dokumente in anderen Sprachen müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.