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Merkblatt Erwerbstätigkeit
Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde
Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen
Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:
- Mappe: Originaldokumente
- Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)
Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!
Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.
Checkliste für einen Visumantrag zur Erwerbstätigkeit
- Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
- Passfotos: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
- Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in): Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
- Nachweis Beschäftigungsverhältnis: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
- Berufsausbildung: Berufsausbildungsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Ausbildungsbetrieb), Anmeldungsbestätigung der Berufsschule und Ausbildungsplan der Berufsschule.
- Arbeitsaufnahme: Arbeitsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse, Schulabschlüsse, Ausbildungszeugnisse, Universitätszeugnisse (Universitätszeugnisse müssen mit Nachweis der Vergleichbarkeit eingereicht werden! Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz.).
- Ggf. Qualifikationsnachweise – Sprachkenntnisse: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
- Qualifizierte Berufsausbildung, § 2 Abs. 12a AufenthG (Pflegefachkraft, etc.): Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau B1), § 2 Abs. 11 AufenthG
- Sonstige Berufsausbildung: Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau A2), § 2 Abs. 9 AufenthG.
- Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite und Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite.
- Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Dem/der Antragsteller/-in müssen mindestens 939 EUR brutto monatlich zur Verfügung stehen, unterschreitet das Gehalt diesen Wert: Belege über Ausgleich, bspw. Übernahme Kost und / oder Logis durch Ausbildungsbetrieb oder Sperrkonto.
- Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung Geltungsbereich Deutschland, Deckungssumme unbegrenzt, Gültigkeit bis Beginn Arbeitsvertrag / Berufsausbildungsvertrag muss nach Aufforderung durch die Botschaft vorgelegt werden.