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Eheschließungen von Deutschen in Kamerun
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Hier haben wir Ihnen einige Informationen bezüglich der Eheschließung in Kamerun zusammengestellt. Weitere Informationen sollten bei dem zuständigen Standesamt in Kamerun erfragt werden.
Laut dem Gesetz zum Standesamtwesen Kameruns ist für die Eheschließung der Standesbeamte am Wohnort des kamerunischen Verlobten zuständig. Ein vorübergehender, touristischer Aufenthalt von bereits wenigen Tagen reicht für die Zuständigkeit des kamerunischen Standesbeamten aus, sofern einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Kamerun hat.
Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass der kamerunische Ehepartner rechtzeitig beim zuständigen Standesamt verbindliche Informationen einholt.
Die gesetzliche Aufgebotsfrist beträgt einen Monat. Es ist dringend ratsam, vom zuständigen Standesamt zu erfragen, welche Dokumente definitiv beigebracht werden müssen. Folgende Dokumente werden benötigt, allerdings kann das zuständige kamerunische Standesamt noch weitere Dokumente anfordern:
- gültiger Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
- internationale Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung
- ggf. Heirat - und Scheidungsurkunden früherer Ehen
Alle o.a. Dokumente in deutscher Sprache müssen ggf. mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Diese sollten in Deutschland angefertigt werden. Manche Standesämter verlangen ggf. ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis.
Zwei Zeugen müssen bei der Eheschließung dabei sein.
Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn einer der Verlobten kein Französisch/ Englisch (je nach Landesteil) spricht.
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten oder anschließend einen Daueraufenthalt in Deutschland planen, können Sie hierfür ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Eine Meldung der Eheschließung bei der Botschaft ist nicht erforderlich.
Sollten Sie einen Eintrag Ihrer Auslandeheschließung in einem deutschen Eheregister wünschen, muss ein Antrag auf Nachbeurkundung der Auslandseheschließung gestellt werden. Wenn einer der Ehepartner in Deutschland gemeldet ist, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt. Wenn beide Ehepartner in Kamerun leben, kontaktieren Sie uns vorab über unser Kontaktformular.