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Urkundenüberprüfung
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Kamerun derzeit nicht gegeben sind. Die Legalisation von Urkunden ist daher eingestellt.
Bei Passanträgen, Visumanträgen auf Familienzusammenführung und in Rahmen der Amtshilfe können kamerunische Urkunden einer Urkundenüberprüfung unterzogen werden. Nur nach erfolgreicher Urkundenüberprüfung können die entsprechenden Urkunden im deutschen Rechtsbereich verwendet werden.
Erfolgt die Urkundenüberprüfung im Rahmen eines Visum- oder Passantrages, erhalten Sie alle notwendigen Informationen bei Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass bei Visumanträgen bei denen eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden muss, aktuell mit einer Bearbeitungsdauer von über 12 Monaten zu rechnen ist.
Urkundenüberprüfungsverfahren
Ein Merkblatt für die Urkundenüberprüfung mit allen Informationen zum Verfahren und den hierbei entstehenden Kosten finden Sie hier (Englisch) und hier (Franzöisch).
Sollten Sie weitere Fragen haben, die nicht auf der Checkliste beantwortet werden und für Urkunden aus Sao Tomé und Príncipe, Äquatorialguinea, Gabun, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik kontaktieren Sie im Einzelfall bitte die Botschaft über unser Kontaktformular.
Urkundenüberprüfung für inländische Behörden
Die Botschaft kann ebenfalls in Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll.
Von Privatpersonen kann eine Urkundenprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
Merkblatt zur Urkundenüberprüfung