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Merkblatt Studenten Visa

06.05.2024 - Artikel

Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen

Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)

Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

Checkliste für ein Studentenvisumantrag

  1. Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF. Antragsteller/-innen mit Stipendium aus öffentlichen Mitteln: gebührenfrei.
  2. Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
  3. Passfotos: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  7. Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in): Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
  8. Zulassung zum Universitätsstudium: Zulassungsbescheid zum Studium an einer deutschen Universität, Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität oder Zulassungsbescheid zum DSH Sprachkurs mit anschließendem Studium an einer deutschen Universität. Beachten Sie unseren Hinweis zum Zulassungsbescheid.
  9. Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und Universitätszeugnisse. Beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
  10. Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  11. Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Belege über Finanzierung (bspw. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, §§ 66 bis 68a AufenthG). Beachten Sie unseren Hinweis zum Finanzierungsnachweis.
  12. Zusätzliche Dokumente für Visumanträge Minderjähriger: Notwendige Unterlagen für Antragsteller/-innen unter 18 Jahren:
    1. Unterschriften beider Eltern / Sorgeberechtigten auf dem Schengen-Antragsformular.
    2. Ausweisdokumente beider Eltern / Sorgeberechtigte: Kopie Reisepass Datenseite oder Carte d’Identité Kamerun.
    3. Genehmigungserklärung beider Eltern / Sorgeberechtigte: Genehmigungserklärung, unterschrieben von beiden Eltern / Sorgeberechtigten auf Deutsch oder Englisch, welche
      1. dem/der Antragsteller/-in erlaubt, nach Deutschland zum Studieren zu reisen,
      2. dem/der Antragsteller/-in erlaubt, Geld vom Sperrkonto in Deutschland abzuheben
      3. und von einer amtlichen Stelle in Deutschland oder im Ausland von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt wurde.
  13. Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung mit Geltungsbereich Deutschland, Deckungssumme unbegrenzt, Gültigkeitsdauer zwei Monate. Muss spätestens nach Aufforderung durch die Botschaft vorgelegt werden.
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