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Studenten Visa

Das Studenten Visum berechtigt zu Langzeitaufenthalten zu Studienzwecken in der Bundesrepublik Deutschland.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch!
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Nutzen Sie unseren Visa-Navigator um sicher zu stellen, dass Sie ein Studenten Visum benötigen.
- Registrieren Sie sich im Auslandsportal und folgen Sie den Anweisungen.
Bitte beachten Sie: Alle Registrierungen, die vor dem 20.03.2025 im alten Terminvergabesystem vorgenommen wurden, werden weiterhin bearbeitet. Die Bearbeitung von Anträgen, die über das Auslandsportal eingereicht werden, beginnt, sobald die alten Wartelisten abgearbeitet sind.
Eine zusätzliche Registrierung im Auslandsportal bietet keinen Vorteil. - Vor dem 20.03.2025 registriert? Stellen Sie die Antragsunterlagen nach dem Merkblatt Studenten Visa zusammen.
Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.
Wichtige Informationen
FAQ
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich im Auslandsportal für die richtige Kategorie registrieren!
Wichtiger Hinweis: Registrierungen die vor Einführung des Auslandsportals vorgenommen wurden, bleiben bestehen. Registrierungen im Auslandsportal werden erst bearbeitet wenn die frühere B-Liste leer ist. Eine Neuregistrierung ist nicht nötig.
Visum zum Studium mit bestimmten Qualifikationen |
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Visum zum Studium - Regelfall mit Zulassung |
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Wartezeiten finden Sie auf unserer Webseite.
Wird ein/e minderjährige/-r Antragsteller/-in durch eine Person, die nicht die elterliche Sorge innehat begleitet, wird eine von deutschen Stellen beglaubigte Vollmacht im Original benötigt.
Liegt keine Vollmacht vor, kann der Antrag nicht entgegengenommen werden.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde empfiehlt die Vorlage eines Sprachkenntnisnachweis (min. Niveau B1), um die Plausibilität und die Glaubwürdigkeit der Motivation für den angestrebten Studienaufenthalt zu stützen.
Für englischsprachige Studiengänge müssen die geforderten Englischkenntnisse (z.B. TOEFL-Zertifikat) vorgelegt werden.
Achtung: Es werden nur ALTE zertifizierte Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert. Das Prüfungsdatum sollte nicht länger als ein Jahr her sein. Das älteste Modul zählt!
Finanzierungsbetrag
Im Rahmen des Visumverfahrens ist die Finanzierung für das erste Studienjahr nachzuweisen, sofern das Studium nicht für weniger als ein Jahr aufgenommen werden soll.
Bei allen Finanzierungsmöglichkeiten muss bei der Antragstellung ein Betrag von mindestens 992 EUR pro Monat (11.904 EUR pro Jahr) nachgewiesen werden.
Sperrkonto
Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl, wobei in Kamerun nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft keine Banken ein Sperrkonto anbietet, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt.
Verpflichtungserklärung
Dritte, die im Inland wohnen und die Lebensunterhaltssicherung übernehmen wollen, können eine Verpflichtungserklärung, §§ 66 bis 68a AufenthG bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben.
Diese muss den Vermerk „nachgewiesen“ enthalten. Verpflichtungserklärungen, bei denen die Finanzierung „glaubhaft gemacht“ wurde, können für die Beantragung eines Studienvisums leider nicht akzeptiert werden. Die Verpflichtungserklärung darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate alt sein.
Bitte fügen Sie Ihrem Visumantrag die entsprechenden Verwandtschaftsnachweise bei (z.B. Geburtsurkunden).
Stipendium
Sollten Sie ein Stipendium (z.B. vom DAAD, Erasmus+, einer Universität oder einer Stiftung) erhalten haben, so kann dies als Finanzierungsnachweis akzeptiert werden. Bitte beachten Sie, dass auch Stipendien mindestens den oben genannten Monats-/Jahresbetrag abdecken müssen. Sollte das zugesagte Stipendium die Summe nicht abdecken, so müssen einen weiteren Nachweis (z.B. Sperrkonto) in Höhe des Fehlbetrages nachweisen.
Deutsche Universitäten unterscheiden zwischen zwei Zulassungsbescheiden: Unbedingte und bedingte Zulassung zum Universitätsstudium.
- Unbedingte Zulassung: Alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang an der jeweiligen Universität sind bereits erfüllt. Es kann direkt nach der Einreise mit dem Studium begonnen werden.
- Bedingte Zulassung: Es sind noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. In den meisten Fällen liegen die notwendigen Sprachkenntnisse noch nicht vor und müssen noch erworben werben. Beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
Bitte beachten Sie, dass bereits abgelaufene Zulassungen und Sprachkurseinschreibungen nicht akzeptiert werden und zur Ablehnung des Antrages führen können. Wenn Sie bereits in Ihrem Studiengang eingeschrieben bzw. immatrikuliert sind, muss dies bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
In der Datenbank ANABIN (Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise) können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss anerkannt oder vergleichbar ist.
Achtung! Die Vorlage gefälschter Unterlagen und die Tätigung falscher Angaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrages!
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einspeicherung des/der Antragstellers/-in in die Visa-Warndatei erfolgen kann!
Die Speicherung in die Warndatei erfolgt bei Personen, die als Visumantragsteller/-in im Visumverfahren gefälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben, § 2 VWDG.
Weitere Informationen zur Visa-Warndatei finden Sie auf der Informationsseite der Bundespolizei.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde bei der Bearbeitung von Visumanträgen in den Kategorien Studium, Erwerbstätigkeit und Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgegeben.
Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung durch das BfAA finden Sie hier.
Achtung, unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde und das BfAA behalten sich vor in Einzelfällen weitere Unterlagen anzufordern und die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen. Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.
Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Antragsunterlagen derzeit etwa drei Monate. Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.
Während der Regelbearbeitungszeit können keine Sachstandsanfragen beantwortet werden.
Sobald ein Bearbeitungsergebnis vorliegt, werden Sie unaufgefordert informiert. Wir bitten bis zu diesem Zeitpunkt von Sachstandsanfragen abzusehen und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Sollte sich die Bearbeitung Ihres Antrages verzögern oder eine Nachreichung notwendig werden, informieren wir Sie über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten.
In dringenden Notfällen können Sachstandsanfragen nur unter Vorlage der Quittung mit Barcode beantwortet werden. Auskünfte können aus Datenschutzgründen nur an den/die Antragsteller/-in selbst oder an Dritte unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des/der Antragstellers/-in erteilt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Wenn eine persönliche Abholung nicht möglich ist, können Sie im Rahmen der Antragstellung eine/-n Vertreter/-in mit einer entsprechenden Vollmacht zur Abholung beauftragen.
Nach Entgegennahme Ihres Reisepasses inklusive Visum bitten wir Sie alle Angaben auf Ihrem Visumetikett auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns umgehend.
Ihr Visum weist insbesondere Ihren Namen, Ihre Passnummer, Ihr Foto und die Gültigkeitsdauer des Visums aus. Die Gültigkeitsdauer ist in einer Zeitspanne angegeben, in der Ihre Reise stattfinden kann.
Die Botschaft kann den beantragten Visumzeitraum ohne vorherige Rücksprache kürzen.
Die Erteilung eines Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet bzw. das Hoheitsgebiet der Schengen Mitgliedsstaaten.
Die endgültige Entscheidung über die Einreise erfolgt im Rahmen der Einreisekontrolle durch die Bundespolizei bzw. Grenzpolizei des Schengen Mitgliedsstaates Ihrer Einreise. Bereiten Sie sich vor der Grenzkontrolle bereits auf eine Kontrolle des Visum und sämtlicher Einreiseunterlagen (insbesondere Visumunterlagen, Auskunft über finanzielle Mittel, Nachweise zum Aufenthaltszweck sowie Nachweise zum Krankenversicherungsschutz) durch die Bundespolizei vor!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren und für Heimat sowie auf der Seite der Bundespolizei.