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Merkblatt Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen

14.05.2025 - Artikel

Pflege- und Gesundheitsberufe

Dieses Merkblatt informiert Sie über die Voraussetzungen zur Beantragung eines Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Unter diese Kategorie fallen bspw. die Berufe Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Pflegehelfer/-in.

Nur wenn Sie eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Vorabzustimmung der Ausländerbehörde aufnehmen möchten, können Sie sich in der Terminwarteliste Pflege- und Gesundheitsberufe registrieren. Bitte beachten Sie, dass Hospitationen keine Erwerbstätigkeit darstellen und nicht von dieser Kategorie umfasst sind.

Verfügen Sie über eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, informieren Sie sich hier. Planen Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung außerhalb von Pflege- und Gesundheitsberufen, informieren Sie sich hier.

Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde

Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.

Allgemeine Informationen

Ab dem 01.12.2025 erfolgt die persönliche Vorsprache bei VFS Global. Eine direkte Terminbuchung ist jedoch nicht möglich. Sie müssen sich weiterhin auf der Terminwarteliste der deutschen Botschaft registrieren und Ihnen wird ein Termin zugewiesen.

Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:

  1. Mappe: Originaldokumente
  2. Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)

Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!

Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.

  1. Visumsgebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
    Hinweis: Es fallen zusätzliche Servicegebühren bei VFS Global an.
  2. Visumantragsformular: Ausgedrucktes und unterschriebenes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt.
  3. Passfoto: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (siehe Foto-Mustertafel).
  4. Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens 12 Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit relevanter Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit relevanten Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
  5. Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
  6. Original Geburtsurkunde: und sofern zutreffend Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement) sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  7. Ggf. Hochzeitsurkunde
  8. Ggf. Geburtsurkunde(n) (Kinder des/der Antragsteller/-in): und sofern zutreffend dazugehöriges Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel bzw. declaratory judgement)/ dazugehörige Vaterschaftsanerkennung / sowie Fotokopien von früheren Urkunden.
  9. Nachweis angestrebtes Beschäftigungsverhältnis: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
    1. Berufsausbildung, § 16a AufenthG: Berufsausbildungsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Ausbildungsbetrieb) und Nachweis Anmeldung Berufsschule (Mitzeichnung der Berufsschule auf Ausbildungsvertrag oder schriftliche Anmeldebestätigung der Berufsschule oder unterschriebener Schulvertrag).
    2. Beschäftigung im Rahmen der Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, § 16d Abs. 1, 2 AufenthG: Defizitbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde, Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme mit Weiterbildungs- / Qualifizierungsplan, Arbeitsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
    3. Arbeitsaufnahme, § 18a AufenthG oder § 18b AufenthG: Anerkennungsbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde, Arbeitsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
  10. Erklärungen an die Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inklusive Zusatzblatt A (auszufüllen durch den Ausbildungsbetrieb / Arbeitgeber).
  11. QualifikationsnachweiseSchulbildung: Zeugnisse Schulabschlüsse (Probatoire und Baccalaureat bzw. O-Level und A-Level), Ausbildungszeugnisse und ggf. Universitätszeugnisse.
  12. Qualifikationsnachweise – Sprachkenntnisse: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
    Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Sprachkenntnisnachweis.
    1. Qualifizierte Berufsausbildung, § 2 Abs. 12a AufenthG (Pflegefachkraft, etc.): Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (ALTE-Zertifikat Niveau B1), § 2 Abs. 11 AufenthG. Evtl. müssen weitere regionale Voraussetzungen erfüllt werden.
    2. Sonstige Berufsausbildung: Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau A2), § 2 Abs. 9 AufenthG.
  13. Qualifikationsnachweise persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite, Motivationsschreiben in deutscher Sprache maximal eine Seite, Nachweise über weiterführende Studien, Praktika, Erwerbstätigkeiten.
  14. Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Sofern vorhanden, können Belege über zusätzliche Vergünstigungen eingereicht werden (Bspw. Wohnraum)
  15. Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung eines deutschen Anbieters, Deckungssumme unbegrenzt, Beginn der Gültigkeit eine (1) Woche vor Beginn Arbeitsvertrag / Berufsausbildungsvertrag.

Es werden nur ALTE zertifizierte Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf, ELC) akzeptiert. Das Prüfungsdatum sollte nicht länger als ein Jahr her sein. Das älteste Modul zählt!

Ab dem 01.12.2025 übernimmt der externe Dienstleister VFS Global die Annahme von Anträgen in den Kategorien:

  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG (Vorabzustimmung der Ausländerbehörde)
  • Erwerbstätigkeit im Bereich Pflege und Gesundheit
  • Studenten (Ausnahme Stipendiaten)

Die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge erfolgt auch weiterhin ausschließlich durch die Botschaft bzw. dem BfAA. VFS Global ist lediglich für die Annahme der Anträge, die Erfassung der Biometriedaten und die Vollständigkeitsprüfung zuständig. Nach Abschluss der Prüfung durch die Botschaft bzw. dem BfAA, wird die Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag durch VFS Global an die antragstellende Person ausgehändigt. VFS Global hat keinen Einfluss auf die Prüfung und erfährt auch nicht, ob ein Visum erteilt oder abgelehnt wurde.

VFS Global

4th Floor „Immeuble Ekang“ (Opposite Palais des sports)

Yaoundé

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde bei der Bearbeitung von Visumanträgen in den Kategorien Studium, Erwerbstätigkeit und Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgegeben.

Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung durch das BfAA finden Sie hier.

Achtung, unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde und das BfAA behalten sich vor in Einzelfällen weitere Unterlagen anzufordern und die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen. Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.

Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Antragsunterlagen derzeit bis zu drei Monate. Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.

Achtung! Die Vorlage gefälschter oder verfälschter Unterlagen und die Tätigung falscher Angaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrages!

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich eine Einspeicherung in die Visa-Warndatei und die Erfassung von Einreisebedenken erfolgen kann!

Die Speicherung in die Warndatei erfolgt bei Personen, die als Visumantragsteller/-in im Visumverfahren gefälschte oder verfälschte Dokumente vorgelegt, beschafft oder hergestellt oder authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen haben oder falsche Angaben gemacht haben oder durch Verschweigen erheblicher Tatsachen, zu deren Angabe sie verpflichtet waren, ein Visum erschlichen haben, § 2 VWDG.

Weitere Informationen zur Visa-Warndatei finden Sie auf der Informationsseite der Bundespolizei.

Die deutsche Botschaft fordert am Telefon niemals zur Überweisung von Geldbeträgen auf. Zahlungen an die Pass oder Visastelle erfolgen ausschließlich an den Schaltern, auf Grundlage einer Gebührenverordnung und gegen Aushändigung einer amtlichen Quittung.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern oder die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen. Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.

Deutsche, englische und französische Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Dokumente in anderen Sprachen müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

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