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Merkblatt Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen
Pflege- und Gesundheitsberufe
Dieses Merkblatt informiert Sie über die Voraussetzungen zur Beantragung eines Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Unter diese Kategorie fallen bspw. die Berufe Pflegefachfrau/-mann, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Pflegehelfer/-in.
Nur wenn Sie eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen ohne Vorabzustimmung der Ausländerbehörde aufnehmen möchten, können Sie sich in der Terminwarteliste Pflege- und Gesundheitsberufe registrieren. Bitte beachten Sie, dass Hospitationen keine Erwerbstätigkeit darstellen und nicht von dieser Kategorie umfasst sind.
Verfügen Sie über eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, informieren Sie sich hier. Planen Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung außerhalb von Pflege- und Gesundheitsberufen, informieren Sie sich hier.
Zuständigkeit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde
Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft Jaunde umfasst die Republik Kamerun, die Republik Tschad, die Zentralafrikanische Republik, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe und Gabun. Sie können Ihren Visumantrag bei der Botschaft Jaunde nur einreichen, wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
Allgemeine Informationen
Die folgenden Dokumente müssen im Original plus eine Kopie aller Originale vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen in zwei Mappen sortiert werden:
- Mappe: Originaldokumente
- Mappe: Kopien aller Originaldokumente (Vorderseite und Rückseite)
Die Seiten und Dokumente nicht heften oder auf sonstige Art verbinden!
Vorgelegte Originaldokumente werden nach Abschluss der Antragstellung zurückgegeben. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.
Checkliste für einen Visumantrag für Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen
- Gebühren: Antragsteller/-innen unter 18 Jahre 25.000 XAF, ab 18 Jahre 50.000 XAF.
- Visum Antragsformular: Ausgedrucktes Visumantragsformular: VIDEX - Langfristiger Aufenthalt, unterschrieben durch Antragsteller/-in.
- Passfotos: Ein aktuelles Passfoto, Größe 35 x 45 mm, biometrisch (Gesicht frontal aufgenommen), nicht retuschiert, Augen nicht bedeckt, Hintergrund einfarbig hell (siehe Foto-Mustertafel).
- Formular Erklärung, Nichtbetreiben Vorabzustimmungsverfahren gem. § 81a AufenthG unterschrieben. Das Formular finden Sie hier.
- Reisepass: Gültig, unterschrieben, Gültigkeit mindestens drei Monate, mindestens zwei leere Seiten, Kopie der Datenseite und aller Seiten mit Visa und Eintragungen / Stempel, Kopien alter Reisepässe mit Visa, Kopien alter Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Carte d’Identité Kamerun: CNI oder Beleg über CNI, Ausländer in Kamerun: Kamerunische Aufenthaltserlaubnis.
- Geburtsurkunde: Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
- Geburtsurkunde (Kinder des/der Antragsteller/-in): Original Geburtsurkunde (keine Duplikate: Anträge ohne Original können nicht bearbeitet werden) und original Gerichtsurteil (Grosse und Certificat de non Appel), wenn die Geburtsurkunde aufgrund eines Urteils erstellt wurde.
- Nachweis angestrebtes Beschäftigungsverhältnis: Abhängig von der Art Ihrer Beschäftigung.
- Berufsausbildung, § 16a AufenthG: Berufsausbildungsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Ausbildungsbetrieb) und Nachweis Anmeldung Berufsschule (Mitzeichnung der Berufsschule auf Ausbildungsvertrag oder schriftliche Anmeldebestätigung der Berufsschule oder unterschriebener Schulvertrag).
- Beschäftigung im Rahmen der Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, § 16d Abs. 1, 2 AufenthG: Defizitbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde, Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme mit Weiterbildungs- / Qualifizierungsplan, Arbeitsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
- Arbeitsaufnahme, § 18a AufenthG oder § 18b AufenthG: Anerkennungsbescheid der zuständigen Anerkennungsbehörde, Arbeitsvertrag (unterschrieben von Antragsteller/-in sowie Arbeitgeber).
- Erklärungen an die Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis inklusive Zusatzblatt A (auszufüllen durch den Ausbildungsbetrieb / Arbeitgeber).
- Qualifikationsnachweise – Schulbildung: Zeugnisse, Schulabschlüsse, Ausbildungszeugnisse, Universitätszeugnisse.
- Ggf. Qualifikationsnachweise – Sprachkenntnisse in qualifizierter Berufsausbildung, § 2 Abs. 12a AufenthG (Pflegefachkraft, etc.): Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (Zertifikat Niveau B1), § 2 Abs. 11 AufenthG, nicht älter als ein Jahr (bei Teilzertifikaten zählt das älteste Teilzertifikat).
- Qualifikationsnachweise – persönliches: Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache maximal eine Seite und Motivationsschreiben in deutscher Sprache, maximal eine Seite.
- Lebensunterhaltssicherungsnachweis: Dem/der Antragsteller/-in müssen mindestens 939 EUR brutto monatlich zur Verfügung stehen, unterschreitet das Gehalt diesen Wert: Belege über Ausgleich, bspw. Übernahme Kost und / oder Logis durch Ausbildungsbetrieb oder Sperrkonto.
- Krankenversicherung: Incoming Krankenversicherung Geltungsbereich Deutschland, Deckungssumme unbegrenzt, Gültigkeit bis Beginn Arbeitsvertrag / Berufsausbildungsvertrag muss nach Aufforderung durch die Botschaft vorgelegt werden.