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Erwerbstätigkeit und sonst. Langzeitvisa

Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Au-Pair oder Freiwilligendienst - nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für sonstige Langzeitvisa zusammengestellt.
Das Visumverfahren für Langzeitvisa benötigt ausführliche und gewissenhafte Vorbereitung.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch!
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Nutzen Sie unseren Visa-Navigator um sicher zu stellen, welche Visumkategorie auf Sie zutrifft.
- Lesen Sie unser Merkblatt zu Ihrer Visumkategorie aufmerksam und vollständig durch.
- Tragen Sie sich auf unserer Terminwarteliste ein. Hier geht es zur Terminbuchung. Bitte beachten Sie unbedingt die unten stehenden Hinweise zur Terminvergabe!
- Füllen Sie das Visum Antragsformular bei VIDEX national hier online aus. Fragen zu VIDEX? Unser Merkblatt VIDEX hilft weiter!
- Stellen Sie die Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Unsere Merkblätter (vgl. 2.) beinhalten alle Schritte zur Vorbereitung der Antragsunterlagen und bei Antragstellung vorzulegende Dokumente.
- Beachten Sie bitte die Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung.
Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.
FAQ
- Terminbuchung:
Bitte buchen Sie zur Visumbeantragung einen Termin in der jeweiligen Kategorie. Eine Terminbuchung in der falschen Kategorie führt zur einer sofortigen Zurückweisung des Antrages. Die reguläre Wartezeit zur Visumbeantragung finden Sie in der Rubrik „Terminbuchung“.
- Visagebühren:
50.000 FCFA für Antragsteller ab dem 18. Lebensjahr
25.000 FCFA für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr
- Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Ausländerbehörde bzw. Bundesagentur für Arbeit ab und beträgt derzeit durchschnittlich ca. 2 Monate. Sachstandsfragen werden vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit nicht beantwortet.
Für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, registrieren Sie sich bitte in der Kategorie „Ausbildung oder Erwerbstätigkeit“ in dem Terminsystem der Botschaft.
Bitte beachten Sie, dass für die jeweiligen Berufsgruppen unterschiedliche Anforderungen gelten und nicht mit jedem Arbeitsvertrag die Beantragung eines Visums möglich ist.
Allgemeine Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Mirgration und Flüchtlinge und über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com .
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen.
Die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines Visums können Sie unserem Merkblatt entnehmen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Am 01.03.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines Visums im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie auf unserem Merkblatt.
Für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Absolvierung einer Berufsausbildung, registrieren Sie sich bitte in der Kategorie „Ausbildung oder Erwerbstätigkeit“ in dem Terminsystem der Botschaft.
Die vorzulegenden Unterlagen für die Beantragung eines Visums finden Sie auf folgender Seite:
Die Botschaft weist darauf hin, dass weder mit Ausbildungsvermittlern aus Kamerun noch mit Ausbildungsstätten in Deutschland eine Kooperation besteht. Es können keine Sondervereinbarungen (z.B. bezüglich der vorzulegenden Sprachzertifikate oder bevorzugte Terminbuchung) geschlossen werden.
- Hinweise zu Sprachkenntnissen:
Üblicherweise müssen mindestens die Sprachkenntnisse der Stufe A2 nachgewiesen werden. Für Gesundheitsberufe (z.B. Kranken-/Altenpflege) müssen bei Visumbeantragung die Sprachkenntnisse der Stufe B1 vorliegen.
Hinweis: Es werden nur ALTE-Sprachzertifikate (Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf) akzeptiert.
Für einen Termin zur Beantragung eines Au-Pair Visums, registrieren Sie sich bitte in der Kategorie „Au-Pair Aufenthalte oder Freiwilligendienst“ in dem Terminsystem der Botschaft.
Zur Visumbeantragung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Ein Au Pair Aufenthalt in Deutschland ist Personen zwischen 18 und 26 Jahren vorbehalten.
In der Gastfamilie in Deutschland muss mindestens ein minderjähriges Kind leben und kein Familienmitglied darf die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes des Au Pairs haben.
Besteht eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen dem Au Pair und der aufnehmenden Familie in Deutschland, ist ein Au Pair Aufenthalt nicht möglich.
Der Au-Pair-Aufenthalt stellt einen befristeten Aufenthalt dar, der nur für die Dauer von min. sechs Monaten und max. 12 Monaten zugelassen wird. Der Au-Pair-Aufenthalt begründet keinen Daueraufenthalt.
Für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Absolvierung eines Freiwilligendienstes in Deutschland, registrieren Sie sich bitte in der Kategorie „Au-Pair Aufenthalte oder Freiwilligendienst“ in dem Terminsystem der Botschaft.
Auf diesem Merkblatt sind alle wichtigen Informationen für die Beantragung eines Visums zusammengefasst:
Der Aufenthalt zum Freiwilligendienst stellt einen befristeten Aufenthalt dar und begründet keinen Daueraufenthalt.
Für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland, registrieren Sie sich bitte in der Kategorie „Ausbildung oder Erwerbstätigkeit“ in dem Terminsystem der Botschaft.
Auf diesem Merkblatt sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst:
Merkblatt Arbeitsplatzsuche
Sie können gegen die Entscheidung bei der Botschaft remonstrieren oder beim zuständigen deutschen Verwaltungsgericht Klage erheben.
Alle Informationen zum Remonstrationsverfahren finden Sie hier.
Da die Identität von Anrufern nicht überprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft erteilt.
Auskünfte können nur an den Antragsteller selbst oder an Dritte unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers herausgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Remonstrationen aufgrund der hohen Nachfrage derzeit einige Monate betragen kann. Es steht Ihnen frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen. Sollten Sie einen neuen Antrag stellen und haben bereits eine Remonstration eingereicht, so wird diese als „zurückgezogen“ betrachtet und nicht weiter bearbeitet.