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Informationen für Antragstellende mit Wohnsitz in Äquatorialguinea

12.11.2019 - Artikel

Der konsularische Amtsbezirk der Deutschen Botschaft Jaunde umfasst auch Äquatorialguinea. Für die Beantragung eines Visums, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Nicht-EU-Ausländer ein Visum. Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Möchten Sie nur für kurze Zeit (weniger als 90 Tage) nach Deutschland reisen, z.B. für einen Familienbesuch oder eine Geschäftsreise, dann benötigen Sie ein Schengenvisum.

Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt (mehr als 90 Tage), z.B. für ein Studium, dann benötigen Sie ein Langzeitvisum.


Nationales Visum / Langzeitvisum

Äquatorialguinea
Äquatorialguinea© AA

Wenn Sie einen Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland planen bspw. für die Aufnahme eines Studiums, zur Familienzusammenführung oder der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.
Hierfür ist die Deutsche Botschaft Jaunde zuständig.
Informationen zu den Visa für die unterschiedlichen Aufenthaltszwecke finden Sie hier:

Schengenvisum

Wenn Sie einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen planen, müssen Sie ein Schengenvisum beantragen.
In Äquatorialguinea hat Deutschland keine konsularische Vertretung und wird in bestimmten Fällen durch die Spanische Botschaft vertreten.

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung eines Schengenvisums direkt an die Spanische Botschaft Malabo, wenn Sie die folgenden Kriterien alle auf Sie zutreffen:

  • Hauptreiseziel Deutschland
  • Nachweislicher Wohnsitz in Äquatorialguinea
  • Besitz der äquatorialguineischen Staatsangehörigkeit

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Äquatorialguinea haben, aber nicht im Besitz der äquatorialguineischen Staatsangehörigkeit sind, wenden Sie sich zur Visumbeantragung bitte an die Deutsche Botschaft Jaunde.

  • Informationen zur Beantragung eines Schengenvisums finden Sie hier.
  • Zur Terminregistrierung geht es hier.





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