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Erwerbstätigkeit und sonst. Langzeitvisa

06.05.2024 - FAQ
Neubau von einem Wohnhaus
Neubau von einem Wohnhaus © colourbox

Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Au-Pair oder Freiwilligendienst - nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für sonstige Langzeitvisa zusammengestellt.

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen vor der Terminregistrierung aufmerksam und vollständig durch!

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

  1. Nutzen Sie unseren Visa-Navigator um sicher zu stellen, welche Visumkategorie auf Sie zutrifft.
  2. Tragen Sie sich auf unserer Terminwarteliste ein.
  3. Stellen Sie die Antragsunterlagen nach dem Merkblatt zu Ihrer Visumkategorie zusammen.
    1. Merkblatt Fachkräfte mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
    2. Merkblatt Fachkräfte in Pflege- und Gesundheitsberufen
    3. Merkblatt Erwerbstätigkeit
    4. Merkblatt Freiwilligendienst
    5. Merkblatt Au-Pair
    6. Merkblatt Chancenkarte

Wichtiger Hinweis: Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen. Unaufgefordert übersandte Unterlagen werden gelöscht und können keinem Vorgang zugeordnet werden.

Weitere Informationen

FAQ

Weitergehende Informationen zur Einreise zur Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter den folgenden Links:

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unterstützt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde ab sofort bei der Bearbeitung von Visumanträgen von Studenten/-innen und Erwerbstätigen / Auszubildenden im Rahmen von Pflege- und Gesundheitsberufen.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller ändert sich durch eine Bearbeitung im BfAA nichts, da das BfAA die für Sie zuständige Auslandsvertretung bei der Bearbeitung lediglich im Hintergrund unterstützt. Ihr Ansprechpartner bleibt die zuständige Auslandsvertretung. Sollte es bei Ihrem Visumantrag Rückfragen oder Klärungsbedarf geben, kann es sein, dass Sie zur Beschleunigung der Bearbeitung direkt vom BfAA kontaktiert werden. Ihr Visum bzw. Ablehnungsbescheid wird weiterhin von der zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt.

Ausführliche Informationen zur Visumbearbeitung im BfAA finden Sie hier.

Achtung! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) können im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern und die Echtheit der eingereichten Unterlagen überprüfen lassen. Vor Antragstellung eingereichte Unterlagen können einem späteren Visumantrag nicht zugeordnet werden.

Die Bearbeitung kann sich aufgrund von Unvollständigkeit der Antragsunterlagen oder irregulärer Bearbeitungsmaßnahmen verzögern. Das Visum sollte rechtzeitig vor geplanter Abreise beantragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Erteilung eines Visums innerhalb der angegeben Bearbeitungsdauer. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jaunde übernimmt bei irregulärer Bearbeitungszeit keine Haftung für eventuelle Verzögerungen der Reise.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Antragsunterlagen derzeit etwa sechs Monate.

Stand 30.10.2024

Weitergehende Informationen zur Einreise zur Aufnahme einer Au-pair-Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter den folgenden Links:

Weitergehende Informationen zur Einreise zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter den folgenden Links:

Sollte Ihr Visumantrag abgelehnt worden und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, stehen Ihnen Rechtsmittel im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Ablehnungsbescheides zur Verfügung. Die Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie am Ende des Ablehnungsbescheides.

Ihr Ablehnungsbescheid weist die Ablehnungsgründe ausführlich aus.

Nach einer Ablehnung steht es Ihnen frei, jederzeit einen neuen Visumantrag zu stellen. Versuchen Sie im Rahmen eines neuen Antrages auf die im Rahmen der Ablehnung genannten Themen ausführlich einzugehen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Informationen zum Remonstrationsverfahren inklusive Angaben zur Verfahrenslaufzeit von Remonstrationsverfahren finden Sie hier.

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